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§ 13 Die prozessuale Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen / 2. Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegenüber Miterben oder Beschenkten

Dr. iur. Nikolas Hölscher
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Rz. 191

Unter bestimmten Voraussetzungen steht dem pflichtteilsberechtigten Erben gegenüber einem beschenkten Miterben nach § 242 BGB auch ein Wertermittlungsanspruch zu (vgl. § 9 Rdn 101). Fraglich ist, ob dem pflichtteilsberechtigten Erben auch gegenüber dem beschenkten Nichterben, der möglicherweise nach § 2329 BGB für den Pflichtteilsergänzungsanspruch haftet, nach § 242 BGB ein Wertermittlungsanspruch zustehen kann. Der BGH hat dies in einer früheren Entscheidung grundsätzlich verneint.[378] Danach stand dem pflichtteilsberechtigten Miterben neben einem Auskunftsanspruch nach § 242 BGB kein Wertermittlungsanspruch gegenüber dem Beschenkten zu. Anders dagegen entschied der BGH in seinem Urt. v. 8.7.1985.[379] Hier wurde dem pflichtteilsberechtigten Erben ein Wertermittlungsanspruch zugesprochen. Die h.M. geht zwischenzeitlich davon aus, dass dem pflichtteilsberechtigten Erben nach § 242 BGB ein Wertermittlungsanspruch gegenüber dem Beschenkten aber nur dann zusteht, wenn er die Kosten für die Wertermittlung selbst übernimmt.[380] Wird nach der Wertermittlung das Vorliegen einer Schenkung oder gemischten Schenkung festgestellt, steht dem Pflichtteilsberechtigten ein Erstattungsanspruch seiner Kosten gegen den Nachlass zu.[381]

[378] BGH NJW 1981, 2051.
[379] BGH FamRZ 1985, 1249.
[380] BGH NJW 1993, 2737; BGH NJW 1986, 127, 128; MAH ErbR/Horn, § 29 Rn 388.
[381] Zutreffend: Staudinger/Herzog, § 2314 Rn 290; MAH ErbR/Horn, § 29 Rn 388.

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