An das Landgericht _________________________
Az. _________________________
gegen _________________________
In vorbezeichneter Angelegenheit stellen wir nach erfolgter Auskunftserteilung durch den Beklagten nunmehr den Antrag aus Ziff. 2. unseres Klageschriftsatzes vom _________________________ und beantragen, den Beklagten zu verurteilen,
zu Protokoll des Gerichts an Eides statt zu versichern, dass er den Bestand des Nachlasses und die darin enthaltenen Auskünfte über lebzeitige Zuwendungen und Vorempfänge sowie den Güterstand, in dem der Erblassers gelebt hat, nach bestem Wissen so vollständig angegeben hat, wie er dazu in der Lage war.
Begründung:
Der Beklagte hat nach erfolgter Verurteilung zur Auskunft zunächst die geforderte Auskunftserteilung verweigert. Erst nach mehrmaligem Androhen ist die Auskunft in mehreren zeitlich weit auseinander liegenden Abständen erteilt worden. So hat der Beklagte am _________________________ lediglich einige Kontoauszüge vorgelegt.
Beweis: Schreiben vom _________________________
Mit Schreiben vom _________________________ wurde er danach wiederholt aufgefordert, ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorzulegen.
Beweis: Schreiben vom _________________________ und Schreiben vom _________________________
Erst daraufhin hat der Beklagte am _________________________ das Nachlassverzeichnis vorgelegt.
Beweis: Schreiben vom _________________________
Darüber hinaus wurden folgende Gegenstände nicht angegeben, über die Herr _________________________ als nachbenannter Zeuge aussagen wird, dass der Erblasser die Gegenstände noch bei seinem Tod besessen hatte.
Beweis: Zeugeneinvernahme des Herrn _________________________
Dem Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist daher stattzugeben.
(Rechtsanwalt)