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Muster 13.7: Abweisungsantrag des anderen Elternteils (auf Antrag auf Alleinsorgerecht)

 

Muster 13.7: Abweisungsantrag des anderen Elternteils (auf Antrag auf Alleinsorgerecht)

An das

Amtsgericht _________________________

Familiengericht

_________________________

Az.: _________________________

In der Familiensache

_________________________ ./. _________________________

 
Rechtsanwalt: _________________________ Rechtsanwalt: _________________________

wird namens des Antragsgegners beantragt,

den Antrag der Antragstellerin auf Übertragung des Alleinsorgerechts vom _________________________ abzuweisen.

Gründe:

Der Antrag der Antragstellerin auf Übertragung des Alleinsorgerechts ist abzuweisen, weil die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Wohl der Kinder am besten entspricht.

Die Eltern sind sich einig, dass die Kinder wie bisher bei der Mutter wohnen sollen. Eine Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter ist deshalb aber nicht notwendig. Der Antragsgegner und die beiden Kinder _________________________ haben eine sehr enge Beziehung zueinander. Sie halten sich auch regelmäßig zu Besuchen bei ihm auf.

Der Antragsgegner ist sehr an dem Wohlergehen der gemeinsamen Kinder interessiert. Von ihm wurden in der Vergangenheit regelmäßig die Elternabende wahrgenommen bzw. hat er sich auch aktiv in die medizinische Behandlung der Kinder eingebracht, d.h. auch mit ihnen Arzttermine wahrgenommen. Es muss daher auch weiterhin bei dem ­gemeinsamen Sorgerecht verbleiben.

Es bestehen zwar Spannungen zwischen den Eltern. Diese sind aber nicht so erheblich, dass eine gemeinsame Verständigung bezüglich des Kindes ausgeschlossen wäre. Im Einzelnen: _________________________.

Beweis: _________________________

Das Vorbringen der Antragstellerin in dem Antrag auf Übertragung des Sorgerechts greift nicht durch. Die zwischen den Eltern bestehenden Streitigkeiten betreffen die Partnerschaftsebene. Sie erstrecken sich nicht auf die gemeinsamen Kinder und werden auch nicht vor ihnen ausgetragen. Die Kinder werden durch die Unstimmigkeiten nicht belastet.

Beweis: _________________________

Es liegen keine Gründe vor, die dafür sprechen, das Sorgerecht im Interesse der Kinder auf einen Elternteil zu übertragen. Eine Kooperation bezüglich der Erziehung und Betreuung der Kinder ist bisher erfolgt und wird auch künftig im Interesse der Kinder erfolgen. Die Eltern sind durchaus in der Lage, in allen Angelegenheiten, deren Regelungen für das Kind von entscheidender Bedeutung sind, Einvernehmen zu erzielen.

Im Einzelnen: _________________________.

Beweis: _________________________

Rechtsanwalt

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