Rz. 146

Bei der Beurteilung der Beweisbilder sind einige Besonderheiten der LEIVTEC-XV2-Messungen zu beachten. Die Auswertung erfolgt vollständig im Auswerteraum und nicht an der Messstelle.

Die Messdaten sind auf einer Tonspur gespeichert; im Auswerteraum werden die auf der Tonspur enthalten Messdaten gleichzeitig mit der bildlichen Darstellung der Messsituation auf einem Monitor dargestellt. Es werden Standbilder angefertigt, in denen das gemessene Fahrzeug mit den dazugehörigen Messwerten und Randdaten dargestellt wird. Der Messfeldrahmen wird mittels des Demodulators am Auswertesystem in das Videobild eingeblendet. Dieser Messfeldrahmen markiert das maximale Messfeld, wobei die Außenkanten des Rahmens als Begrenzung gelten. Die folgenden Bilder (Abbildung 8, Abbildung 9 und Abbildung 10, Rdn 147) zeigen die maßgeblichen Videostandbilder einer solchen Messung.

 

Rz. 147

Abbildung 8: Messung-Start

Abbildung 9: Messung-Ende

Abbildung 10: Messergebnis

 

Rz. 148

Der Start der Messung wird als Messung Start (vgl. Abbildung 8, Rdn 147) bezeichnet. Die Messung beginnt in einer Entfernung von ca. 50 m bis 43 m.

Das Ende der Messung wird als Messung Ende im Video angezeigt. Die Messung wird nach 10 m Fahrstrecke in einer minimalen Entfernung von ca. 33 m beendet oder dann, wenn der Sensor aus dem Signalverlauf die Ausfahrt des Fahrzeugs aus dem Messfeld erkennt.

Die Kamera zeichnet den gesamten Fahrvorgang kontinuierlich auf.

 

Rz. 149

In der Abbildung 10 (Rdn 147) sind die Daten der Messung am unteren Rand des Messfeldrahmens zu sehen, die nach Abschluss der Messung eingeblendet wurden.

 
IST: Die gemessene Geschwindigkeit.
GRENZW.: Die als Grenzwert eingegebene Auslöseschwelle.
DATUM: Das Datum der Messung.
ZEIT: Die Uhrzeit der Messung.
WO: Ein sechsstelliger Code für den Messort.
WER: Ein sechsstelliger Code für den Messbeamten.

Zur Absicherung wird die gemessene Geschwindigkeit zusätzlich noch einmal oben links innerhalb des Messfeldrahmens dargestellt.

a) Auswertekriterien

 

Rz. 150

Zur Beurteilung der Verwertbarkeit der Messung ist die eindeutige Zuordnung der Messwerte zu den gemessenen Fahrzeugen erforderlich. Dabei werden ausschließlich Fahrzeuge oder Fahrzeugteile berücksichtigt, die sich innerhalb des Messfeldrahmens befinden.

Einzelnes Fahrzeug:

Der Messwert kann immer dann sicher zugeordnet werden, wenn sich das gemessene Fahrzeug allein im Auswertebereich aufhält. Die Messung ist verwertbar.

Zweites Fahrzeug:

Befindet sich ein zweites Fahrzeug der gemessenen (ankommenden) Richtung während der gesamten Messphase innerhalb des Messfeldrahmens, darf die Messung nur dann ausgewertet werden, wenn sich das zweite Fahrzeug außerhalb der möglichen Messentfernung (mindestens 70 m) befindet.

Dies ist dann der Fall, wenn die Front des zweiten Fahrzeugs zu keinem Zeitpunkt breiter als ein Drittel des Messfeldrahmens abgebildet wird. Ist also ein zweites Fahrzeug innerhalb der möglichen Messentfernung vorhanden, ist die Messung nicht verwertbar.

Messungen, bei denen sich zwei oder mehrere Fahrzeuge der gemessenen (ankommenden) Richtung innerhalb des Messfeldrahmens befinden, jedoch nur eines davon dauernd von Messbeginn bis zum Messende, dürfen ohne Einschränkung ausgewertet werden. Die Messung ist verwertbar.

Abfließender Verkehr:

Messungen, bei denen sich während der gesamten Messung nur ein Fahrzeug der gemessenen (ankommenden) Richtung im Messfeldrahmen befindet, sich gleichzeitig jedoch während der gesamten Messung ein weiteres Fahrzeug der entgegengesetzten (abfließenden) Verkehrsrichtung im Messfeldrahmen befindet, können unbedenklich ausgewertet werden, da die Messanlage lediglich den ankommenden Verkehr berücksichtigt. Die Messung ist verwertbar.

Zusätzliches Fahrzeug steht:

Im Messfeldrahmen ist ein zusätzliches ankommendes Fahrzeug sichtbar, das vermutlich steht. Zur Beurteilung der Verwertbarkeit ist mindestens ein weiteres Bild erforderlich. Wenn im zweiten Bild zu erkennen ist, dass das zusätzliche Fahrzeug aus dem Messung-Ende-Bild tatsächlich steht, ist die Messung verwertbar.

Nicht verwertbar sind damit Messungen, bei denen sich sowohl bei Start als auch bei Ende einer Messung ein weiteres Kfz der ankommenden Verkehrsrichtung innerhalb (auch teilweise) des Auswerterahmens befindet und dieses zudem in der möglichen Messentfernung fährt.

b) Auswertung einer solchen Messung durch einen Sachverständigen

 

Rz. 151

Ein Standbild stellt nur einen kurzen Ausschnitt der Messung dar; mithilfe der Videoaufzeichnung lässt sich der gesamte Messvorgang – Bild für Bild – zwischen Messbeginn (Abbildung 8, Rdn 147) und Messende (Abbildung 9, Rdn 147) überprüfen.

Durch Abzählen der Einzelbildschaltungen (Zeitinformation) und Ermittlung der zwischen zwei Einzelbildschaltungen vom Fahrzeug zurückgelegten – gegebenenfalls vor Ort nachprüfbaren (nachmessbaren) – Strecke lässt sich damit nach der Gleichung:

Geschwindigkeit = Weg/Zeit

die vom Messgerät ermittelte Geschwindigkeit zumindest größenordnungsmäßig noch einmal unabhängig überprüfen. Bei guter Bildqualität lässt sich die Laser-Geschwindigkeitsmessung auf der beschri...

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