Rz. 12
Kettenschenkung Schwiegereltern/eigenes Kind/Schwiegerkind
Im Gegensatz zum Notar (siehe unter Notarhaftung, Rdn 13) muss der Rechtsanwalt über diese besondere Gestaltungsmöglichkeit, die der Steuervermeidung dient und daher grundsätzlich haftungsträchtig ist, nicht Bescheid wissen.[8]
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