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Die Beantragung des Nachlassinsolvenzverfahrens ist oftmals der einzige Weg, sich vor Zwangsvollstreckung aus dem Nachlass heraus zu schützen. Die Nachlassinsolvenz kann zu Rückforderungen von Grundstücksüberlassungen, sonstige Schenkungen wie Bezugsrechte aus Lebensversicherungen und Begünstigungen aus Verträgen zugunsten Dritter auf den Todesfall führen.

Für das Nachlassinsolvenzverfahren gelten die §§ 315 bis 331 InsO. Weitere Rechtsnormen sind §§ 1975, 1980, 1971, 1988 BGB.

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