Rz. 56

Beim gleichzeitigen Hochladen mehrerer Dateien können mithilfe der im System verfügbaren Stapelsignatur-Funktion mit der beA-Karte Signatur (bei beA-Karten der 1. Generation) bzw. mit der Fernsignatur bis zu 100 Dokumente mit einer einzigen Signatur-PIN-/Zugangs-PIN-Eingabe signiert werden. Zu beachten ist dabei allerdings, dass jede zum signierten Dokument erzeugte qualifizierte elektronische Signaturdatei auch als Datei im Sinne der maximal übertragbaren Dateien in eine Nachricht gilt.[14] Es muss daher immer die maximal zulässige Anzahl an Dokumenten pro Nachricht berücksichtigt werden, da bei Überschreitung der maximal zulässigen Anzahl von Dateien pro Nachricht eine Fehlermeldung angezeigt wird, siehe § 12 Rdn 49 ff. in diesem Werk.

 

Rz. 57

Nach Auswahl der in den Nachrichtenentwurf zu übertragenden Dokumente in der Verzeichnisstruktur des Arbeitsrechners werden die zu signierenden Dateien im Zwischenfenster "Anhänge hochladen" angezeigt (1). In der Einstellung "Signatur" wird "Neue Signatur erstellen" (2) gewählt. Nach anschließendem Klick mit der linken Maustaste auf den Button "OK" (3) wird in einem eigenen Fenster das qualifizierte elektronische Zertifikat des Signierenden abgefragt und angezeigt. Der Signierende muss einmal seine Signatur-PIN (mit Fernsignatur die Zugangs-PIN) eingeben und alle im Fenster "Anhänge hochladen" (1) dargestellten Dokumente werden jeweils mit einer eigenen qualifizierten elektronischen Signatur ausgestattet und in den Nachrichtenentwurf übertragen. Prinzip: Viele Dateien + einmalige PIN-Eingabe = Stapelsignatur.

 

Rz. 58

Abb. 14: Viele Dokumente beim Übertrag in den Nachrichtenentwurf mit einer einzigen PIN-Eingabe signieren = Stapelsignatur

[14] Bis 31.3.2022 100 Dateien/60 MB mit einer einzigen Nachricht, seit 1.4.2022 mit einer Nachricht 200 Dateien/100 MB, ab 1.1.2023 1.000 Dateien/200 MB gem. Nr. 3 der 2. ERVB 2022.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?