Rz. 118
Zum Thema
Wenzel-Jahnke, 1. Aufl. 2012, Kap. 2 Rn 3019 ff.
Rz. 119
Ein geschädigter Dritter kann wegen des ihm gegen den Versicherungsnehmer zustehenden Anspruchs abgesonderte Befriedigung aus dessen Freistellungsanspruch gegen den Versicherer verlangen, wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet ist (siehe § 110 VVG).[145]
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