Rz. 673
Muster 13.50: Antrag auf Protokollierung oder Feststellung eines außergerichtlich ausgehandelten Vergleichs
An das
□ | Amtsgericht |
□ | Landgericht |
□ | Oberlandesgericht |
in _________________________
In dem Rechtsstreit
Kläger ./. Beklagter
Az: _________________________
wird namens und in Vollmacht des _________________________ mitgeteilt, dass die Parteien sich außergerichtlich geeinigt haben, den Rechtsstreit vergleichsweise wie folgt zu beenden:
1. | _________________________ | |
2. | Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger _________________________ %, der Beklagte _________________________ %. |
Namens und in Vollmacht des _________________________ wird beantragt,
□ | kurzfristig einen Termin zur Protokollierung des Vergleichs zu bestimmen. | |
□ | den Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO ohne erneute mündliche Verhandlung im Beschlusswege festzustellen, nachdem auch der _________________________ dem Vergleich schriftlich zugestimmt haben wird. | |
Nach dem mit dem 1. Justizmodernisierungsgesetz zum 1.9.2004 geänderten § 278 Abs. 6 ZPO kann das Gericht den Inhalt eines zwischen den Parteien geschlossenen Vergleichs unmittelbar auf deren übereinstimmenden Vorschlag feststellen. Dies entspricht der Auffassung der überwiegenden Rechtsprechung vor der Gesetzesänderung. | ||
Der Prozessgegner wird zur Feststellung des Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO dessen Wortlaut in gleicher Weise schriftlich mitteilen. |
Rechtsanwalt
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen