a) Grundlagen

 

Rz. 117

Die Hüftkopffraktur ist oftmals auch eine Begleitverletzung bei einer Hüftluxation. Ebenso wie die Hüftgelenksluxation ist diese häufig im Straßenverkehr anzutreffen, wenn es innerhalb des Fahrzeugs zu einem Anpralltrauma des Knies an das Armaturenbrett mit fortgeleiteter kinetischer Energie kommt. Man spricht dann auch von der sog. dashboard injury. Das klinische Beschwerdebild ist ähnlich dem eines Patienten mit einer Hüftluxation, allerdings treten bei der Hüftkopffraktur fast immer Probleme auf. Es folgt fast immer eine Arthrose. Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel auch 6–12 Wochen. Diese Verletzung kann konservativ behandelt werden, wird jedoch meist operiert.

b) Arztkontakt/Rücksprache

 

Rz. 118

Hier sind Orthopäde, Unfallchirurg und/oder Physiotherapeut zu kontaktieren.

c) Komplikationen, Spätfolgen und Risiken

 

Rz. 119

Fast immer tritt eine Arthrose ein.

Die Prognose ist allgemein schlecht. Häufig tritt auch eine Hüftkopfnekrose (siehe Rdn 285 f. – Praxistipp) ein mit der Folge einer erneuten Operation und einer Totalendoprothese, d.h. es kommt zu einem frühzeitigen Gelenkersatz. Bekanntlich können Prothesenoperationen auch kompliziert sein, da ein erheblicher Blutverlust eintreten kann.

 

Praxistipp

Generell kann bei Prothesen gesagt werden, dass hier mit entsprechenden Vorbehalten gearbeitet werden oder der Mandant bei deren Verzicht aufgeklärt werden muss. Dies ist auch gegenüber dem Versicherer zu erwähnen, da es ca. 150 Arten von Prothesen gibt, aber lediglich bei ca. 10–15 Arten Langzeitanalysen hierüber existieren. Der Einsatz einer Prothese ist in der Regel eine umfangreiche Operation. Die Muskulatur und das Weichteilgewebe müssen entfernt werden. Es kommt zu starken Blutungen. Darüber hinaus halten die jetzigen auf dem Markt verwendeten Prothesen in der Regel nur ca. 15 Jahre, d.h. bei jungen Patienten sind dann Folgeoperationen erforderlich. Deswegen wird bei älteren Patienten und Patienten mittleren Alters versucht, Protheseneinsätze so lange wie möglich hinauszuzögern. Sollte daher ein jüngerer Patient verletzt sein und eine Nekrose oder eine Endoprothese in Betracht kommen, so ist hieran immer zu denken, da zwangsläufig dann Folgeoperationen und Folgekomplikationen eintreten werden.

 

Rz. 120

Die Hüftkopffraktur kann auch zu Versteifungen des Hüftgelenks führen. Naturgemäß haben derartige Prothesen und Nekrosen erhebliche Auswirkungen auf den Beruf und die Haushaltsführung. Es ist in rechtlicher Hinsicht bei derartigen Komplikationen an alle Fachbereiche zu denken. Das Sozialrecht ist zu beachten. Es sind mitunter Umschulungen in beruflicher Hinsicht notwendig. Ferner spielt das private Unfallversicherungsrecht oder die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung hier eine Rolle, da, egal von welcher Warte aus betrachtet, derartige Komplikationen sowohl Auswirkungen auf die AUB als auch auf die Berufsunfähigkeit haben können.

 

Praxistipp

Es ist zu prüfen, ob der Mandant überwiegend im Stehen arbeitet, da in diesen Fällen oftmals Umschulungen stattfinden müssen und der Mandant seinen alten Beruf nicht mehr ausüben kann. Berücksichtigt man ferner, dass es auch zu Änderungen im Bereich der Dauerschäden kommen kann, hat dies natürlich auch Auswirkungen auf die einzelnen Kapitalisierungsfaktoren.

 

Rz. 121

Es kann zu Gefäß- und Nervenschädigungen (siehe Rdn 262 f.) kommen, die den Nervus ischiadicus betreffen.
Darüber hinaus besteht das normale Operationsrisiko für Thrombose, Nervenschädigungen und Infektionen (siehe Rdn 264 f., 298 f.).

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