Rz. 231

Die nachfolgenden, alphabetisch geordneten Komplikationen, Spätfolgen und Risiken sind Schlagworte, die von Bedeutung sein können. Immer wenn eines dieser Schlagworte, wie zum Beispiel Achsfehlstellungen, Amputationen, Embolien, Kompartmentsyndrom, Osteitis, Nekrose etc., in Arztberichten zu lesen ist, müssen die Alarmglocken angehen, da dies zu Komplikationen führen kann mit den bereits mehrfach erläuterten Auswirkungen für den Geschädigten.

 

Rz. 232

Generell kann gesagt werden, dass diese Komplikationen auch in Fällen der Arzthaftung eine Rolle spielen können. Innerhalb der Rechtsfolgen oder der haftungsausfüllenden Kausalität ist ein Arzthaftungsfall mit einem Verkehrsunfall mit Personenschaden jedoch fast identisch. In beiden Fällen sind die Schäden zu beziffern mit den bekannten Schadensersatzleistungen, wie Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden und vermehrten Bedürfnissen. Die Ausführungen können daher auch für Arzthaftungsfälle herangezogen werden. Allerdings ist das Gebiet der Arzthaftung hinsichtlich des Haftungsgrundes deutlich komplizierter. Schließlich ist das Problem bei den Arzthaftungsfällen auch, dass sehr viel weniger außergerichtlich reguliert wird. Dies hängt wahrscheinlich mit der Position der Ärzte und der Kliniken zusammen, wonach Fehler generell erst einmal abgestritten werden. Darüber hinaus ist die Materie auch viel komplexer, da mitunter nicht nur ein monokausaler Sachverhalt vorliegt, sondern mehrere Ursachen eine Rolle spielen können. Von daher ist es auch leichter zu behaupten, der andere Behandler habe Schuld oder es gebe für den eingetretenen Schaden andere Ursachen.

 

Rz. 233

Mittlerweile steigen die Prämien für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung der Ärzte immer weiter. Es gibt sogar Kliniken, die bei ihrer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung eine Selbstbeteiligung im siebenstelligen Bereich abgeschlossen haben. Anderenfalls können sich die Kliniken eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung in manchen Fachbereichen nicht mehr leisten.

 

Rz. 234

Wichtig ist auch, dass auf ein Schmerzprotokoll geschaut wird. Ein solches muss bei langem schmerzhaften Verlauf detailliert geführt werden. Hierbei ist neben der Schilderung der Schmerzqualität die visuelle Analogskala (VAS) von 1 bis 10 zu verwenden. Nummer 1 bedeutet, der Schmerz ist gerade eben noch zu fühlen und Nummer 10 bedeutet, der Schmerz ist unerträglich, wie bei einem Kolikschmerz oder bei einem Venenschmerz. Zwischendrin erfolgen graduelle Abstufungen, wie der Betroffene es gerade fühlt. Es ist darauf zu achten, dass ein 8er Schmerz nicht über längere Zeit ertragen wird, ohne dass Hilfe, wie z.B. Medikamente oder manuelle Techniken in Anspruch genommen werden. 4er oder 5er Schmerzen können ohne Hilfe noch ertragen werden. Manche Menschen halten durchaus auch stärkere Schmerzen aus. Es ist allerdings darauf zu drängen, dass die Einstufung realistisch erfolgt, damit dadurch die Beweiskraft erhöht wird. Die Einnahme von Medikamenten, Akupunktur oder Akupressur sind ebenfalls in Verbindung mit der Schmerzeinteilung zu protokollieren, um so einen Nachweis über die Behandlung und die Schmerzen zu erhalten.

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