Rz. 45
Nach Abzug des Kindesunterhalts für K1 und K2 verblieben 1.627 EUR (2.200 – 286,50 – 286,50 EUR).
Nach Abzug des Unterhalts für F1 beträgt das Einkommen des M 766 EUR (1.627 – 861 EUR).
Erwerbstätigenbonus M: 766 EUR × 10 % = 77 EUR
Bedarfsbestimmendes Einkommen M: 766 – 77 EUR = 689 EUR
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