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Als nächste Möglichkeit wäre zu erwägen, den wesentlich höheren Gesamtbedarf der F1 als Argument dafür heranzuziehen, dass zunächst der Mindestbedarf der F1 gedeckt werden muss. F1 erhielte hier also die gesamten 347 EUR (500 + 347 = 847 EUR). Ein etwaiger Rest entfiele auf F2. Dies widerspräche jedoch dem Gleichrang, der jedenfalls darauf abzielt, möglichst den Mindestbedarf beider Frauen sicherzustellen.

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