Rz. 59

Bedarfsbestimmendes Einkommen des M: 1.722,50 EUR

Bedarfsbestimmendes Einkommen F1: 450 EUR

Gesamtbedarf: 2.172,50 EUR (1.722,50 + 450 EUR)

Bedarf von F1: ½ von 2.172,50 EUR = 1.086 EUR

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