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Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,
Sie haben uns beauftragt, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.
Einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erlässt das Gericht im Regelfall auf Antrag und ohne mündliche Verhandlung wenige Tage nach der Beantragung.
Wir sind darauf angewiesen, dass Sie unverzüglich handeln und dieses Schreiben schnellstmöglich beantworten.
Sollten Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Denn im einstweiligen Rechtsschutz gelten strenge Fristen und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung muss spätestens vier Wochen nach Kenntnisnahme der Rechtsverletzung gestellt werden. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt und Sie haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Danach wäre eine Rechtsdurchsetzung nur noch in einem normalen Gerichtsverfahren möglich, welches wesentlich länger dauern wird.
1. Hinweise zur Versicherung an Eides statt
ufgrund des Eilcharakters des Verfahrens besteht die Möglichkeit, tatsächliche Behauptungen durch eine eigene Versicherung an Eides statt glaubhaft zu machen. Es wird somit auf die regelmäßigen Beweisformen (Zeuge, Sachverständiger, Urkunde, Augenschein und Parteivernehmung) sowie der damit verbundenen Förmlichkeiten verzichtet. Wegen dieser Erleichterung bei der Rechtsdurchsetzung hat die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung negative Folgen und steht unter Strafe.
Wir bitten Sie daher, die folgenden Ausführungen aufmerksam zu lesen. Teilen Sie uns unbedingt mit, falls die von uns dargestellten Ausführungen nicht den Tatsachen entsprechen und geändert werden müssen, bevor Sie die Versicherung an Eides statt unterschreiben.
Weiterhin benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Bestätigung, dass Sie die nachfolgenden Hinweise über die Strafbarkeit bei der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung zur Kenntnis genommen und verstanden haben.
Anbei übersenden wir Ihnen zusammen mit unserem Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung eine entsprechende Versicherung an Eides statt, mit der unser Antrag glaubhaft gemacht wird.
2. Belehrung über drohende Strafen bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung
Bei vorsätzlicher (also wissentlicher) Abgabe einer falschen Erklärung droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Eine fahrlässige Abgabe (also Abgabe, obwohl Sie hätten erkennen müssen, dass die Erklärung nicht den Tatsachen entspricht) kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.
Einschlägige Gesetze
Die entsprechenden Strafvorschriften sind in § 156 StGB (falsche Versicherungen an Eides Statt) und in § 161 StGB (fahrlässiger Falscheid, fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt) wiedergegeben.
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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§ 161 StGB: Fahrlässiger Falscheid, fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt |
§ 161 Abs. 1 StGB: Wenn eine der in den § 154 bis 156 bezeichneten Handlungen aus Fahrlässigkeit begangen worden ist, so tritt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ein.
§ 161 Abs. 2 StGB: Straflosigkeit tritt ein, wenn der Täter die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt. Die Vorschriften des § 158 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.
3. Bestätigung durch den Mandanten
Zur Kenntnis genommen am
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(Ort, Datum) |
(Name und Unterschrift des Mandanten) |