Rz. 350
Im Verkehrsbereich kommen folgende versicherte Kostenarten in Betracht:
▪ | Rechtsanwaltskosten, § 5 Abs. 1 a, b ARB |
▪ | Gerichtskosten einschließlich Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen sowie Gerichtsvollzieherkosten, § 5 Abs. 1 c ARB |
▪ | Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden, § 5 Abs. 1 e ARB |
▪ | übliche Vergütung eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen oder einer technischen Sachverständigenorganisation in Fällen der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, § 5 Abs. 1 f aa 1. Alt. ARB |
▪ | Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kauf- und Reparaturverträgen von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern, § 5 Abs. 1 f aa 2. Alt. ARB |
▪ | übliche Vergütung eines im Ausland ansässigen Sachverständigen in Fällen der Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers, § 5 Abs. 1 f bb ARB |
▪ | Reisekosten des Versicherungsnehmers zu einem ausländischen Gericht unter bestimmten Voraussetzungen, § 5 Abs. 1 g ARB |
▪ | die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstandenen Kosten, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist, § 5 Abs. 1 h ARB |
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