Rz. 321
Die folgenden sechs Formen des Versicherungsschutzes enthalten einen Rechtsschutz für den Verkehrsbereich:
▪ | Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 ARB |
▪ | Fahrzeug-Rechtsschutz, § 21 Abs. 3 ARB |
▪ | Fahrer-Rechtsschutz, § 22 ARB |
▪ | Privat-, Berufs-, und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige gem. § 26 ARB |
▪ | Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz, § 27 ARB |
▪ | Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige, § 28 ARB. |
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