Rz. 321

Die folgenden sechs Formen des Versicherungsschutzes enthalten einen Rechtsschutz für den Verkehrsbereich:

Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 ARB
Fahrzeug-Rechtsschutz, § 21 Abs. 3 ARB
Fahrer-Rechtsschutz, § 22 ARB
Privat-, Berufs-, und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige gem. § 26 ARB
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz, § 27 ARB
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige, § 28 ARB.

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