▪ |
Abnahme einer Kaufsache |
▪ |
Abrechnung – aufgrund vorhandener Unterlagen |
▪ |
Anbringung eines Rankgitters als Sichtschutz und dessen Begrünung mit einer immergrünen Kletterpflanze |
▪ |
Aufstellung einer Übersicht für den Urheber oder sonstigen Schutzrechtsinhaber über den Umfang des Vertriebs von Plagiaten, sofern diesbezüglich kaufmännische Bücher geführt wurden oder vergleichbare Unterlagen zur Verfügung stehen |
▪ |
Aufstellung einer Übersicht für den Lizenznehmer über den Umfang des erfolgten Vertriebs, sofern diesbezüglich kaufmännische Bücher geführt wurden oder vergleichbare Unterlagen zur Verfügung stehen |
▪ |
Auskunftserteilung über das Endvermögen bei Beendigung des Güterstandes nach § 1379 BGB, sofern die schriftlichen Unterlagen als solche vorhanden sind und auch von einem Dritten eingesehen und ausgewertet werden können |
▪ |
Befreiung von einer Verbindlichkeit, auch soweit es sich um eine Geldschuld handelt |
▪ |
Befreiung des Bürgen von der Bürgschaftsverpflichtung |
▪ |
Beibringung einer Löschungsbewilligung |
▪ |
Beseitigung von Baumängeln |
▪ |
Beseitigung oder Einschränkung von Immissionen durch die Änderung einer bestehenden Anlage des Schuldners |
▪ |
Beseitigung von Bäumen oder Sträuchern |
▪ |
Beseitigung eines Überbaus |
▪ |
Beseitigung einer Mauer |
▪ |
Beseitigung einer Tiefgarage |
▪ |
Beseitigung eines Garagengebäudes |
▪ |
Beseitigung von baulichen Veränderungen am Sondereigentum |
▪ |
Beseitigung von Müll und Schutt auf einem herauszugebenden Grundstück |
▪ |
Beseitigung von Schnee |
▪ |
Stellung einer Bürgschaft; auch einer Bürgschaft eines Dritten |
▪ |
Erneuerung eines Teppichs in einer hiermit vermieteten Wohnung |
▪ |
Errichtung eines Lärmschutzwalls |
▪ |
Errichtung eines lärmarmen Ballfangzaunes |
▪ |
Erstellung der Abschlussbilanz einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sofern die schriftlichen Unterlagen als solche vorhanden sind, die auch von einem Dritten eingesehen und ausgewertet werden können, |
▪ |
Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz |
▪ |
Erstellung einer Betriebskostenabrechnung anhand vorliegender Unterlagen |
▪ |
Erstellung einer Lohnabrechnung, es sei denn, die Unterlagen sind unvollständig oder es bedarf zu ihrer Auswertung besonderer Kenntnisse, die nur der Schuldner hat |
▪ |
Erteilung einer Heizkostenabrechnung |
▪ |
Erteilung einer Aufstellung der Einnahmen- und Ausgabenabrechnung durch den Verwalter an den Eigentümer, sofern die schriftlichen Unterlagen als solche vorhanden sind |
▪ |
Freigabe einer als Sicherheit dienenden Lebensversicherung |
▪ |
Herrichtung einer Grenzanlage |
▪ |
Herstellung und Erteilung eines Buchauszuges für den Handelsvertreter nach § 87c HGB nebst Provisionsabrechnung; dies gilt auch dann, wenn der Schuldner seinen Sitz im Ausland hat |
▪ |
Instandsetzungsarbeiten an einer Heizungsanlage |
▪ |
Löschung einer dinglichen Belastung im Grundbuch |
▪ |
Mängelbeseitigungsverpflichtung eines Vermieters an einer Mietwohnung |
▪ |
Nachbesserungs- bzw. Mängelbeseitigungsarbeiten an einem Bauwerk, sofern die geschuldete Leistung nicht in einer persönlichen, künstlerischen Note besteht |
▪ |
Nachbesserungsarbeiten an einem Kraftfahrzeug |
▪ |
Erbringung einer Sicherheitsleistung nach §§ 648a, 232 BGB |
▪ |
Schutz einer Nachbarhauswand vor witterungsbedingten Feuchtigkeits- und Temperatureinflüssen |
▪ |
Übersetzung einer Urkunde |
▪ |
Überprüfung eines Gebäudes durch einen Architekten |
▪ |
Verpflichtung des Vermieters zur Wegnahme einer im Eigentum des Mieters stehenden Werbeanlage |
▪ |
Verkehrsregelung auf einem Grundstück |
▪ |
Vernichtung von Fotomaterial, welches sich im Besitz des Schuldners befindet |
▪ |
Vernichtung patentverletzender Erzeugnisse |
▪ |
Wiederherstellung einer Diesellok |