Rz. 150

Bezüglich der Umgebung des Baugrundstückes, bezogen auf die baulichen Anlagen, Straßen, Kanäle und Ähnlichem, besteht die Möglichkeit einer Beweissicherung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nach § 3 Abs. 4 VOB/B. Hierbei sind die Eigentümer der Nachbargrundstücke mit einzubeziehen, damit nach Abschluss des Bauvorhabens festgestellt werden kann, ob es sich bei Schäden an den umliegenden baulichen Anlagen um Altschäden oder um Schäden handelt, die durch die Bauausführung entstanden sind.

 

Rz. 151

Obwohl es in einigen Bundesländern den verantwortlichen Bauleiter nach der Landesbauordnung nicht mehr gibt, ist es zu empfehlen, einen verantwortlichen Bauleiter zu bestimmen, um die Verantwortlichkeiten klarzustellen. Im Rahmen der Bauabwicklung ist es von Bedeutung, Abläufe und Veränderungen zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Behinderungen oder Änderungen der Bauleistungen, die regelmäßig Kosten auslösen. Bei einem Bautagesbericht handelt es sich primär um eine tägliche Dokumentation der geleisteten Arbeiten und Vorgänge auf einer Baustelle. Die Bautagesberichte sind für die Durchsetzung oder Abwehr von Nachträgen hilfreich und bieten eine Unterstützung bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen. Wichtig ist hier, dass möglichst detailliert die einzelnen baurelevanten Umstände aufgeführt sind. Damit hier Streitigkeiten vermieden werden, ist die Unterschrift der Parteien hierauf empfehlenswert.

 

Rz. 152

Bezüglich der Baubesprechung ist eine Regelmäßigkeit von Vorteil. Bei diesen Besprechungen sollten die Verantwortlichen zugegen sein und über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, worauf hingewiesen wird. Über die Baubesprechung ist jeweils ein Protokoll zu fertigen und an die Parteien zu verteilen.

 

Rz. 153

Obwohl grundsätzlich der Auftragnehmer verpflichtet ist, darauf zu achten, dass nur Arbeitnehmer mit einer gültigen Arbeitserlaubnis tätig sind, ist der Auftraggeber seinerseits berechtigt, sich den Nachweis erbringen zu lassen. Dadurch vermeidet er Unannehmlichkeiten, wenn der Auftragnehmer Schwarzarbeiter beschäftigt.

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