Standard-Bauvertrag
Zwischen
_________________________
– nachstehend Auftraggeber genannt –
vertreten durch _________________________
und
_________________________
– nachstehend Auftragnehmer genannt –
wird folgender Bauvertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand des Vertrages
1.1
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit den
▪ |
Erdarbeiten |
▪ |
Beton- und Stahlbauarbeiten |
▪ |
Maurerarbeiten |
▪ |
Putzarbeiten |
bei dem Bauvorhaben auf dem Grundstück _________________________ in _________________________ entsprechend den nachfolgenden Unterlagen und den Einzelheiten dieses Vertrages.
1.2
Der Inhalt und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus diesem Bauvertrag und den in § 2 des Vertrages näher bezeichneten Vertragsunterlagen.
§ 2 Vertragsbestandteile
2.1
Dem Vertrag liegen in der nachfolgenden Rang- und Reihenfolge folgende Unterlagen zugrunde:
1. |
das Verhandlungsprotokoll mit den Anlagen vom _________________________ (Anlage 1) |
2. |
das ausgefüllte Leistungsverzeichnis vom _________________________ (Anlage 2) |
3. |
die Pläne gemäß der Planliste vom _________________________ (Anlage 3) |
4. |
die Statik des Ingenieurs _________________________ vom _________________________ (Anlage 4) |
5. |
die Baugenehmigung vom _________________________ (Anlage 5) |
6. |
der Terminplan vom _________________________ (Anlage 6) |
7. |
der Zahlungsplan vom _________________________ (Anlage 7) |
2.2
Bei Widersprüchen gelten die oben bezeichneten Vertragsbestandteile nacheinander in der aufgeführten Reihenfolge.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1
Der Auftraggeber hat die zur Bauausführung notwendigen Genehmigungen, insbesondere die Baugenehmigung zu besorgen.
3.2
Der Auftraggeber hat die von ihm zu treffenden notwendigen Entscheidungen zur Durchführung des Bauvorhabens zügig zu treffen. Trifft der Auftraggeber notwendige Entscheidungen nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten einzustellen. Die vereinbarte Bauzeit und die vereinbarten Termine werden entsprechend verlängert.
§ 4 Leistungsänderungen
4.1
Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen der vereinbarten Bauleistungen anzuordnen, wenn dies für den Auftragnehmer zumutbar ist. Auf die Zumutbarkeit kommt es nicht an, wenn die Änderung zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolges notwendig ist. Die Anordnung der Änderung ist in Textform zu erteilen.
4.2
Über die Vergütungsanpassung ist eine Vereinbarung zwischen den Parteien zu treffen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein Angebot über die Mehr- oder Mindervergütung zu erstellen. Die Höhe des Vergütungsanspruches für die geänderte Leistung richtet sich nach dem vermehrten oder verminderten Aufwand und ist nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für die allgemeinen Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn zu ermitteln.
(alternativ:
4.3
Der Auftragnehmer kann zur Berechnung der Vergütung für den Nachtrag alternativ auf die Ansätze in der vereinbarungsgemäß hinterlegten Urkalkulation zurückgreifen.)
§ 5 Vergütung
5.1
Die Vergütung für sämtliche Leistungen nach diesem Vertrag beträgt pauschal _________________________ EUR einschließlich Umsatzsteuer.
Soweit die Umsatzsteuer, beispielsweise aufgrund der Vorschrift des § 13b UStG, gegenüber den Finanzbehörden vom Auftraggeber geschuldet wird, hat der Subunternehmer keinen Anspruch auf Ausbezahlung der Umsatzsteuer; diese ist in diesem Fall vom Auftraggeber an die zuständige Finanzbehörde abzuführen.
5.2
Der Pauschalpreis umfasst alle von diesem Vertrag umfassten Leistungen. Zusätzliche Vergütung kann der Auftragnehmer nur verlangen, wenn der Auftraggeber Änderungen anordnet und hierdurch Mehrkosten entstehen und nachgewiesen werden.
(alternativ:
5.1
Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt auf der Grundlage der in seinem Angebot genannten Einheitspreise und der tatsächlich ausgeführten Leistungen. Der vorläufige Gesamtpreis beträgt _________________________ EUR brutto.
5.2
Dem Auftragnehmer steht in den Fällen nach § 4 des Vertrages ein geänderter oder zusätzlicher Vergütungsanspruch zu.)
5.3
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor Ausführung der entsprechenden Leistung vom Auftraggeber in Textform beauftragt sind.
5.4
Einigen sich die Parteien nicht über die Höhe der Vergütung für die geänderte Leistung, so soll der Sachverständige _________________________ die verbindliche Bestimmung der Zusatzvergütung unter Berücksichtigung des § 650c BGB als Schiedsgutachter vornehmen. Stattdessen steht jeder Partei das Recht zu, eine einstweilige Verfügung nach § 650d BGB zu beantragen.
(ggf.:
5.5
Bei Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind die Arbeitskosten (Lohnstunden) gesondert in der Rechnung auszuweisen.)
§ 6 Zahlung
6.1
Die Zahlung ist nach Eingang einer prüfbaren Rechnung und vertragsgemäßer Erbringung der Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
6.2
Dem Auftragnehmer steht es zu, Abschlagszahlungen für nachgewiesene und erbr...