Rz. 98

Im Gegensatz zum BGB-Werkvertragsrecht sieht die VOB/B eine leichter praktizierbare Regelung in § 16 Abs. 1 VOB/B vor, Abschlagszahlungen zu verlangen. Abschlagszahlungen sind auf Antrag in Höhe des Wertes der nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen in möglichst kurzen Abständen zu gewähren.

 

Rz. 99

Dies stellt beim Einheitspreisvertrag kein Problem dar. Beim Pauschalpreisvertrag möchte der Auftragnehmer gerade nicht die erbrachte Leistung prüfbar nachweisen, sodass hier die Notwendigkeit eines Zahlungsplanes besteht. Bei der Erstellung des Zahlungsplanes muss darauf geachtet werden, dass entsprechend dem Grundsatz in § 16 Abs. 1 VOB/B der Auftragnehmer nur in dem Umfang Zahlungen erhält, soweit er Leistungen vertragsgemäß erbracht hat.

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