Generalunternehmervertrag
zwischen
_________________________
– nachstehend Auftraggeber genannt –
und
_________________________
– nachstehend Auftragnehmer genannt –
wird folgender Vertrag geschlossen.
§ 1 Präambel
Der Auftraggeber ist Eigentümer der Grundstücke Flur, Gemarkung _________________________, Flurstücke _________________________ in _________________________. Auf diesen Grundstücken wird die neue Bankzentrale errichtet, wobei als Fertigstellungstermin der _________________________ avisiert ist.
Die Errichtung der Gebäude soll in kooperativer Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer und den anderen am Bau Beteiligten sowie den Generalplanern erfolgen. Das Bauvorhaben soll möglichst ohne größere Differenzen, auf jeden Fall ohne Streitigkeiten zwischen den Parteien durchgeführt werden. Ziel ist es, gemeinsam ein Objekt zu errichten, welches für _________________________ (z.B. die Bankzentrale) des Auftraggebers auch nach außen hin in jeder Weise vorbildlich ist. Dazu gehört es in erster Linie, dass bei etwaigen Differenzen vor allen anderen Möglichkeiten erst ein Schlichtungsversuch unternommen wird. Dieser Schlichtungsversuch ist Voraussetzung für weitere rechtliche und gerichtliche Schritte.
Weiterhin ist auch im Vertrag berücksichtigt, dass eine kooperative Zusammenarbeit unter Ausführung aller möglichen Leistungen erfolgen kann. Es ist bewusst vermieden worden, eine funktionale Ausschreibung vorzunehmen, um dem Auftragnehmer auch die reellen Möglichkeiten zu geben, das Objekt wirtschaftlich und qualitativ anspruchsvoll durchführen zu können.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1
Der Gegenstand dieses Vertrages ist die schlüsselfertige Erstellung von _________________________ (z.B. der Bankzentrale) des Auftraggebers und alle damit zusammenhängenden Leistungen, wie sie sich aus den nachfolgend aufgeführten Unterlagen ergeben.
2.2
Die Ausführung der übertragenden Bauleistungen erfolgt ausschließlich auf Grundlage der in diesem Vertrag und seinen Bestandteilen getroffenen Vereinbarungen.
§ 3 Vertragsbestandteile
Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Bestandteile sind neben dem vorrangig geltenden Vertrag nachfolgende Unterlagen und Bestimmungen in ihrer jeweils zuletzt gültigen Fassung:
3.1
Bestandteile des Vertrages sind:
a. |
dieser Vertrag einschließlich des Verhandlungsprotokolls vom _________________________ (Anlage Nr. _________________________) |
b. |
das Leistungsverzeichnis vom _________________________ (Anlage Nr. _________________________) |
c. |
die Vorbemerkungen vom _________________________ (Anlage Nr. _________________________) |
d. |
die Pläne gemäß dem den Ausschreibungsunterlagen vorangestellten Inhaltsverzeichnis vom _________________________ (Anlage Nr. _________________________) |
e. |
die anerkannten Regeln der Technik somit insbesondere die allgemeinen technischen Vorschriften und Leistungen und die einschlägigen DIN-Normen bzw. EU-Normen |
f. |
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie die Vorschriften der Berufsgenossenschaft |
g. |
das geotechnische-baugrundgeologische Übersichtsgutachten vom _________________________ |
h. |
die Baugenehmigung der Stadt _________________________ vom _________________________ (Anlage Nr. _________________________) |
i. |
der mit dem Auftraggeber abgestimmte Bauzeitenplan vom _________________________ (Anlage Nr. _________________________) |
j. |
der mit dem Auftraggeber abgestimmte Zahlungsplan des Auftragnehmers vom _________________________ (Anlage Nr. _________________________) |
k. |
die VOB Teil B und Teil C. |
3.2
Bei Widersprüchen gilt zuerst dieser Vertrag, sodann die unter 3.1 aufgeführten Vertragsunterlagen in der jeweils nachfolgenden Rangfolge.
3.3
Der Auftragnehmer hat die einzelnen Vertragsbestandteile und Unterlagen eingehend geprüft und keine Widersprüche festgestellt. Er übernimmt die Vertragsbestandteile als von ihm zu verantwortende Grundlage seiner Leistung, es sei denn, er hat etwaige Fehler oder Widersprüche nicht erkennen können.
3.4
Der Auftragnehmer hat das Baugrundstück besichtigt. Er hat auch die Zufahrtswege überprüft und auch die dort vorhandenen Lagerflächen.
3.5
Der Auftragnehmer bestätigt, dass er sich durch eigene Überprüfung über die örtlichen Gegebenheiten einschließlich des Zustandes der Nachbargrundstücke und der umliegenden Bebauung ausreichend und gründlich informiert hat, keine Widersprüche zu den insofern relevanten Vertragsbestandteilen festgestellt hat und dass er das Risiko einer etwaigen verschuldensabhängigen Beschädigung der Nachbargrundstücke und Nachbargebäude infolge Bautätigkeit übernimmt.
3.6
Der Auftraggeber hat ein Baugrund- und Bodengutachten erstellen lassen. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer gehen davon aus, dass die von dem Sachverständigen angenommenen Bodenverhältnisse in der beschriebenen Art vorliegen. Sollten abweichende Bodenverhältnisse angetroffen werden, gehen hieraus resultierende Mehraufwendungen zulasten des Auftraggebers.
3.7
Der...