Verbraucherbauvertrag
zwischen
_________________________
– nachstehend Verbraucher genannt –
und
_________________________
– nachstehend Unternehmer genannt –
wird folgender Bauvertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand des Vertrags
1.1
Der Verbraucher beauftragt den Unternehmer mit den kompletten Bauleistungen für
▪ |
den Bau eines neuen Gebäudes, |
▪ |
die erheblichen Umbaumaßnahmen |
auf dem Grundstück _________________________ in _________________________ entsprechend den nachfolgenden Unterlagen und den Einzelheiten dieses Vertrags.
1.2
Die Vorschriften über den Verbraucherbauvertrag (§§ 650i-650o BGB) finden Anwendung.
§ 2 Vertragsbestandteile
2.1
Dem Vertrag liegen in der nachfolgenden Reihen- und Rangfolge folgende Unterlagen zugrunde:
1. |
dieser Verbraucherbauvertrag |
2. |
die Widerrufsbelehrung Anlage Nr. 1 |
3. |
die Baubeschreibung vom _________________________, Anlage Nr. |
4. |
eventuell: das ausgefüllte Leistungsverzeichnis vom _________________________, Anlage Nr. |
5. |
die Pläne vom _________________________ gemäß Planliste vom _________________________, Anlage Nr. |
6. |
die Statik (Berechnung und Pläne) vom _________________________, Anlage Nr. |
7. |
die Baugenehmigung vom _________________________, Anlage Nr. |
8. |
der Terminplan vom _________________________, Anlage Nr. |
9. |
der Zahlungsplan vom _________________________, Anlage Nr. |
10. |
die anerkannten Regeln der Technik |
2.2
Bei Widersprüchen gelten die oben aufgeführten Vertragsbedingungen in der aufgeführten Reihenfolge.
§ 3 Vergütung
3.1
Die Vergütung für sämtliche nach diesem Vertrag vom Unternehmer zu erbringenden Leistungen beträgt pauschal _________________________ EUR einschließlich der Mehrwertsteuer.
Der Pauschalpreis umfasst alle von diesem Vertrag umfassten Leistungen.
(alternativ:
3.1
Die Vergütung des Unternehmers erfolgt auf der Grundlage der in seinem Angebot genannten Einheitspreise und den tatsächlich ausgeführten Leistungen. Der vorläufige Gesamtpreis beträgt _________________________ EUR (einschließlich Mehrwertsteuer).)
3.2
Dem Unternehmer steht ein zusätzlicher Vergütungsanspruch nur zu, wenn der Verbraucher geänderte Leistungen beauftragt und hierdurch Mehrkosten entstanden und die vom Unternehmer nachgewiesen worden sind.
3.3
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor der Ausführung der Leistung vom Verbraucher in Textform beauftragt worden sind.
§ 4 Vertretung der Vertragsparteien
4.1
Der vom Verbraucher beauftragte Architekt hat keine rechtsgeschäftliche Vollmacht, auch nicht zur Abnahme der Leistungen. Der Architekt ist jedoch berechtigt, die Beseitigung von Mängeln vom Unternehmer zu verlangen.
Eventuell: Der vom Verbraucher bevollmächtigte Vertreter ist _________________________.
4.2
Der Unternehmer wird vertreten durch _________________________, der umfassend bevollmächtigt ist.
§ 5 Änderung der vereinbarten Bauleistung
5.1
Der Verbraucher ist berechtigt, Änderung der vereinbarten Bauleistung anzuordnen, wenn dies für den Unternehmer zumutbar ist. Auf die Zumutbarkeit kommt es nicht an, wenn die Änderung zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendig ist. Die Anordnung der Änderung soll in Textform erteilt werden.
5.2
Über die Vergütungsanpassung ist eine Vereinbarung zwischen den Parteien zu treffen. Der Unternehmer ist verpflichtet, ein Angebot über die Mehr- oder Mindervergütung zu erstellen. Die Höhe des Vergütungsanspruchs für die geänderte Leistung richtet sich nach dem vermehrten oder verminderten Aufwand und ist nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn zu ermitteln.
5.3
Erfolgt keine Vereinbarung über die Vergütung der geänderten Leistung, kann der Verbraucher die Ausführung der geänderten Leistungen in Textform verlangen, wenn vom Zeitpunkt der Anordnung der geänderten Leistung 30 Tage vergangen sind. Der Unternehmer kann nach Ausführung der geänderten Leistung eine Abschlagsrechnung in Höhe von 80 % der in seinem Angebot aufgeführten Mehrvergütung ansetzen, wenn die Parteien sich nicht über die Höhe geeinigt haben oder keine anders lautende gerichtliche Entscheidung ergeht.
§ 6 Zahlungen
6.1
Die Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer prüfbaren Rechnung beim Verbraucher zu leisten. Die Schlusszahlung ist fällig mit der Abnahme und Übermittlung einer prüfbaren Schlussrechnung durch den Unternehmer.
6.2
Die Abschlagszahlungen richten sich nach § 650m BGB und dürfen 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich der Vergütung für Nachträge nach § 650c BGB nicht übersteigen.
6.3
Dem Verbraucher steht bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu. Erhöht sich der Vergütungsanspruch infolge von Anordnungen des Verbrauchers oder infolge sonstiger Änderungen des Vertrags um mehr als 10 %, ist dem Verbraucher bei der nächsten Abschlagszahlung eine weitere Sicherheit in Höhe von 5 % ...