Rz. 146
Muster 14.6: Anregung, von einem Verfahren nach § 495a ZPO Abstand zu nehmen
Muster 14.6: Anregung, von einem Verfahren nach § 495a ZPO Abstand zu nehmen
An das
Amtsgericht
in _________________________
Klage
In dem Rechtstreit
des _________________________
– Kläger –
Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________
gegen
den _________________________
– Beklagter –
wegen: Feststellung
vorläufiger Streitwert: | 300 EUR |
beantrage ich namens und in Vollmacht des Klägers:
Es wird festgestellt, dass dem Beklagten gegen den Kläger keinerlei Ansprüche aus dem zwischen den Parteien am _________________________ geschlossenen Vertrag zustehen. |
Sollte sich der Beklagte nicht innerhalb der vom Gericht zu setzenden Frist gegen die Klage verteidigen, wird der Erlass eines
Versäumnisurteils nach § 331 Abs. 3 ZPO |
beantragt.
Ich bitte zudem darum, von einer Anordnung eines Verfahrens nach § 495a ZPO Abstand zu nehmen, da die Sache – wie sich aus der Begründung ergibt – grundsätzliche Bedeutung hat. Der Beklagte macht Ansprüche geltend, die ihm nur dann zustehen, wenn eine Klausel in den von dem Beklagten verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig ist. Nach Auffassung des Klägers ist diese Klausel jedoch unwirksam, da diese Klausel den Vertragspartner unangemessen benachteiligt. Soweit erkennbar, ist eine derartige Klausel von den Gerichten noch nicht an den Grundsätzen der §§ 305 ff. BGB gemessen worden.
Begründung:
_________________________
_________________________
Rechtsanwalt
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