Rz. 113

Ein Pkw, der von den Ehegatten zum Zwecke der Haushalts- und privaten Lebensführung gemeinschaftlich genutzt wurde, stellt einen Haushaltsgegenstand dar und somit einen Gegenstand des gesetzlichen Vorausvermächtnisses, das als Nachlassverbindlichkeit einzustufen ist.[156]

 

Rz. 114

Muster 14.23: Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände

 

Muster 14.23: Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände

Ich, _________________________, vermache im Wege des Vermächtnisses meiner Ehefrau _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, derzeit wohnhaft _________________________, alle Haushaltsgegenstände und das gesamte Inventar der von uns zum Zeitpunkt des Erbfalls bewohnten Wohnung. Vom Inventar umfasst sind alle Möbel, Küchen- und technischen Geräte, _________________________ etc. Nicht hierunter fällt das Barvermögen, die Briefmarkensammlung, die Münzsammlung, der Pkw etc. Die Anordnung der Vermächtnisse erfolgt jeweils einzeln, so dass eine gesonderte Annahme bzw. Ausschlagung hinsichtlich jedes einzelnen Nachlassgegenstandes erfolgen kann.

[156] AG Erfurt v. 30.11.2001 – 18 C 765/00, FamRZ 2002, 849; OLG Düsseldorf v. 23.10.2006 – 2 UF 97/06, NJW 2007, 1002; a.A.: MüKo/Leipold, § 1932 Rn 10; Palandt/Weidlich, § 1932 Rn 5; vgl. zum Ganzen auch Erle, ZEV 2016, 240, 243 f.

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