Walter Krug, Dr. Christopher Riedel
1. Allgemeines
Rz. 115
Will der Erblasser einem Bedachten einen bestimmten Geldbetrag zukommen lassen, stehen ihm hierzu verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen kann der Erblasser einen bestimmten Geldbetrag zuwenden. Zum anderen kann die Höhe des Betrages auch am Gesamtwert des Nachlasses orientiert werden (Quote). Letztlich gilt es auch festzustellen, was unter einem Geldvermächtnis zu verstehen ist, wenn der Erblasser bspw. schreibt "erhält 10 % des vorhandenen Barvermögens".
2. Das bestimmte Geldbetragsvermächtnis
Rz. 116
Wird ein bestimmter, bereits festgelegter Geldbetrag im Testament genannt, ist zu klären, ob der Betrag auf den Zeitpunkt des Erbfalls dem Kaufkraftverlust angepasst werden soll oder nicht. Eine Indexklausel bietet sich insbesondere dann an, wenn der Erbfall aller Wahrscheinlichkeit nach erst in ferner Zukunft eintreten wird. Vgl. auch Rdn 272 ff.
Rz. 117
Muster 14.24: Geldvermächtnis mit Indexklausel
Muster 14.24: Geldvermächtnis mit Indexklausel
Mein Neffe _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, erhält im Wege des Vermächtnisses einen Geldbetrag in Höhe von 100.000 EUR. Sofern sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (2015 = 100, gegenwärtig = _________________________) ab heute verändert, so ändert sich der als Vermächtnis zugewandte Betrag entsprechend. Die Anpassung erfolgt auf den Zeitpunkt meines Todes. Der Geldbetrag ist der Höhe nach allerdings auf _________________________ % des Netto-Nachlasswertes beschränkt, der sich nach § 2311 BGB unter Berücksichtigung einer etwaigen Testamentsvollstreckervergütung errechnet.
Fällt mein Neffe vor oder nach dem Erbfall weg, dann bestimme ich entgegen jeder anderslautenden gesetzlichen oder richterlichen Auslegungs- und Vermutungsregel keinen Ersatzvermächtnisnehmer.
Rz. 118
Darüber hinaus ist bei einem bestimmten Geldbetragsvermächtnis eine Regelung für den Fall zu treffen, dass sich der Wert des gesamten Nachlasses bis zum Eintritt des Erbfalls wesentlich verändert, sei es, dass er erheblich steigt oder dass er insgesamt gar unter den Wert des konkret bestimmten Vermächtnisses sinkt. Hier bietet sich, neben einer Limitierung, an, dass der Erblasser den Wert des Nachlasses angibt und eine entsprechende Anpassungsklausel für die Höhe des Vermächtnisses vorsieht, wenn Veränderungen in einem bestimmten Umfang eingetreten sind.
Rz. 119
Muster 14.25: Geldvermächtnis mit Anpassung an den tatsächlichen Wert des Nachlasses
Muster 14.25: Geldvermächtnis mit Anpassung an den tatsächlichen Wert des Nachlasses
Ich, _________________________, vermache meinem Enkel _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, einen Geldbetrag in Höhe von _________________________ EUR. Sollte sich der Wert meines Nachlasses bis zum Eintritt des Erbfalls um mehr als 10 % nach oben oder unten verändern, so verändert sich der Geldbetrag entsprechend der gleichen prozentualen Veränderung. Der Nachlass hat derzeit einen Wert von _________________________ EUR. Die Festlegung des endgültigen Betrages erfolgt hierbei durch den Testamentsvollstrecker. Als Testamentsvollstrecker bestimme ich _________________________, ersatzweise für den Fall, dass der Testamentsvollstrecker vor oder nach Amtsantritt wegfällt, bestimme ich _________________________, wiederum ersatzweise soll das Nachlassgericht einen Testamentsvollstrecker benennen.
Fällt mein Enkel vor oder nach dem Erbfall weg, so bestimme ich entgegen jeder anderslautenden gesetzlichen oder richterlichen Auslegungs- und Vermutungsregel keinen Ersatzvermächtnisnehmer.
3. Das wertmäßige Geldvermächtnis
Rz. 120
Im Übrigen kann sich auch ein allgemeines, lediglich am Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls orientiertes Geldvermächtnis anbieten. Dieses kann z.B. als eine Bruchteilsquote (oder in Prozent) festgelegt werden. Dabei sollte allerdings bestimmt werden, ob sich das Vermächtnis aus dem Aktivnachlass (= Brutto-Nachlass) oder aus dem Nachlass nach Abzug der Passiva (Netto-Nachlass) berechnet, wobei dann die Passiva zu definieren sind. Eine Verweisung auf § 2311 BGB und die dort genannte Ermittlung des Nachlasses – einschließlich der dazu ergangenen Rechtsprechung – bietet sich an.
Rz. 121
Bei der Berechnung der konkreten Höhe des Vermächtnisses bleibt zu überlegen, ob die Pflichtteilsansprüche für die Berechnung nicht außen vor bleiben sollten, da der Vermächtnisnehmer sich später gemäß § 2318 BGB in Höhe seines Vermächtnisses wieder an der Tragung der Pflichtteilslasten beteiligen muss.
Rz. 122
Muster 14.26: Wertmäßiges Geldvermächtnis
Muster 14.26: Wertmäßiges Geldvermächtnis
Ich, _________________________, vermache im Wege des Vermächtnisses meinem Enkel _________________________, geb. am _________________________ ...