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Mit diesem Abschnitt werden einige wichtige Grundsätze vorab erläutert, welche sowohl für die Kraftfahrzeughaftpflicht- als auch die Kaskoversicherung von gewichtiger Bedeutung und insbesondere im Zuge der Reform des VVG aus dem Jahr 2008 geprägt worden sind. Dabei geht es insbesondere um
▪ | die quotale Leistungsfreiheit bei Pflichtverletzungen des VN |
▪ | den sog. Kausalitätsgegenbeweis des VN und Arglisteinwand des VR |
▪ | die Anforderungen an eine Belehrung bei Obliegenheitsverletzungen |
▪ | den Gerichtsstand des § 215 VVG |
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