Rz. 13

Geht es um eine Klage auf den Fortbestand eines Unfallversicherungsvertrags werden 10 % der Höchstleistungssumme, also die Invaliditätssumme mit Progression als Streitwert angenommen.[2] Die Rechtsprechung zu anderen Versicherungssparten, in denen 20 % der Versicherungsleistungen als Streitwert angenommen oder ein Bezug zum Jahresbeitrag hergestellt wurde, ist nach richtiger Auffassung des OLG Köln nicht für die private Unfallversicherung heranzuziehen. Der Streitwert erhöht sich auf 20 % des Leistungsbetrages bei Vollinvalidität, sofern Invaliditätsleistungen aus einem Versicherungsfall geltend gemacht werden, die aber nicht zugleich Gegenstand des Rechtsstreits sind.[3]

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