Rz. 59

Das Messsystem FM1 ist für den mobilen und stationären Einsatz geeignet. Umhausungen sind als Vandalismusschutz zulässig, falls sie vom Hersteller geliefert oder freigegeben sind. Dies beinhaltet eine einfache Umhausung des Sensorkopfes, sowie den bereits erwähnten Enforcement Trailer.

 

Rz. 60

Das System kann die Geschwindigkeit von passierenden Fahrzeugen messen. Es ist dabei in der Lage, die Geschwindigkeit mehrerer Fahrzeuge auf unterschiedlichen Fahrstreifen zeitgleich zu überwachen. Eine separate Überwachung von Lkw und Pkw und dem ankommenden und abfließenden Verkehr ist dabei möglich.

 

Rz. 61

Die Messungen erfolgen auf Basis einer Lichtpulslaufzeitmessung (LIDAR), die in den vorherigen Absätzen beschrieben wurde. Wird ein Verstoß festgestellt, erfolgt die Dokumentation mittels eines digitalen Fotosystems. Die Überwachungsanlage PoliScan FM1 besteht dabei aus der Messeinheit (LIDAR-Einheit, Messrechner und zwei Digitalkameras), einem Auswerte-PC mit Referenzauswerteprogramm und einer zugehörigen Halterung (Dreibeinstativ, Fahrzeugeinbau, Spezialanhänger oder Außengehäuse).

 

Rz. 62

Wie auch bei den Vorgänger-Messanlagen scannt der LIDAR kontinuierlich das Umfeld in einem Bereich von etwa 45° vor dem Messsystem. Wird ein reflektierter Puls von dem Messsystem erfasst, kann die Entfernung zum Gerät bestimmt werden. Werden mehrere nebeneinander liegende Punkte erfasst, bündelt der Messrechner die Punktwolke zu Modellobjekten und bestimmt anhand einer Weg-Zeit-Berechnung deren Geschwindigkeit. Durch dieses System ist auch eine Detektion von mehreren unterschiedlichen Punktwolken (mehrzielfähiges Tracking) möglich.

Für jedes Fahrzeug im Überwachungsbereich wird eine mittlere Geschwindigkeit berechnet. Wird eine überhöhte Geschwindigkeit festgestellt, erstellt das Fotosystem eine Dokumentation von der Verkehrssituation. Da mehrere Fahrstreifen überwacht werden können und um eine optimale Erkennbarkeit des Fahrzeugführenden zu gewährleisten, wird für jedes Fahrzeug ein optimaler Fotopunkt berechnet. Dabei bildet diese Fotodokumentation nicht unbedingt die Zone der Messwertbildung ab. Je nach Fahrspur können diese Positionen auch einige Dutzend Meter voneinander abweichen. Eine zweifelsfreie Zuordnung eines Messwertes zu einem dokumentierten Fahrzeug soll über eine eingeblendete Auswertehilfe gegeben sein. Die erstellte Fotodokumentation wird zusammen mit Messdaten im Datenspeicher des Systems beweismittelgerecht zusammengeführt und digital signiert abgelegt.

Das System erstellt mit diesen Daten einen verschlüsselten und mit einem Wasserzeichen versehenen digitalen Beweismitteldatensatz im TUFF-Format. Prinzipiell entspricht die Fotodokumentation den Aufnahmen der PoliScan F1 bzw. M1.

 

Rz. 63

Der Auswerte-PC mit der Referenzauswertesoftware dient zur Darstellung der Verkehrssituation zusammen mit dem Messwert. In dieses Bild wird auch die Auswertehilfe zur Zuordnung des Messwertes eingeblendet. In der gültigen Baumusterprüfbescheinigung wird mit dem aktuellen Zertifikat vorgegeben, welche Softwareversionen bei der Messsoftware und auch bei der Auswertesoftware verwendet werden dürfen. So gilt zurzeit das aktuelle Zertifikat vom 28.2.2020, in dem für den Einsatz des Messgerätes PoliScan FM1 die Gebrauchsanweisung Version 1.4.0 für die Softwareversion 4.4.5 und 4.4.9 zulässig ist. Im Zuge der letzten Revision wurde zusätzlich veranlasst, dass nur noch die Messgerätesoftwareversion 4.4.9 verwendet werden darf. Neue Geräte werden demnach mit dieser Softwareversion ausgestattet, während bereits im Gebrauch befindliche Geräte im Rahmen der nächsten Eichung umgerüstet werden.

 

Rz. 64

Durch diese neue Softwareversion (4.4.9) wird die markanteste und am stärksten zu kritisierende Änderung der FM1 zu den Vorgängermodellen deutlich. Ist es bei der F1 und M1 noch realisierbar, über die sogenannten Zusatzdaten eine Plausibilisierung des Geschwindigkeitswertes nachzuvollziehen, wird dies mit der Einführung der neuen Software unmöglich gemacht. So hat die PTB veranlasst, dass kein "alternativer" Geschwindigkeitswert anhand der Zusatzdaten mehr berechnet werden darf. Hierfür wird die Zeitinformation in den Zusatzdaten einfach gelöscht. Von der PTB wird dahingehend angegeben, dass diese Anpassung den Anforderungen der PTB-A 12.05 geschuldet ist, die aussagt, dass Messdaten und Bilddokumente keine Merkmale aufweisen, die Verwechslungen und Missverständnisse provozieren können.

Gerade bei diesem Messgerät ist das natürlich eine besonders besorgniserregende Entwicklung. In der Vergangenheit tauchten vielfach Messungen auf, die eine größere Geschwindigkeitsdifferenz zwischen angezeigtem und nachvollzogenem Wert ermöglichten. Mehrfach lag diese Differenz auch außerhalb der zugelassenen Fehlergrenzen. Durch die Löschung des Zeitwertes wird nun den Sachverständigen kein Mittel mehr in die Hand gelegt, um den Messwert auf die Plausibilität hin zu untersuchen. Gerade in Hinblick auf die Stufenprofilmessung wie beim LEIVTEC XV3 ist dies eine n...

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