Rz. 17

Wird das Gerät mobil betrieben, so muss der Benutzer einen sog. Testlauf initialisieren. In concreto ist es so, dass nach Einschalten des Gerätes die einzelnen Softwaremodule geprüft werden. Es folgen dann einzelne Selbsttests von Gerätebaugruppen, bei dem der Betreiber nur wenige Möglichkeiten hat, einzugreifen.

 

Rz. 18

Vom Anwender ist bei der Einrichtung des Gerätes eine Fotoeinheit der jeweiligen Fahrspur zuzuordnen, was dann, wenn dies nicht korrekt erfolgt, zu unsinnigen Rahmeneinblendungen im Foto führt, Abbildung 1, Rdn 19. Hier ist ersichtlich, dass der weit im Bildvordergrund zu sehende Auswerterahmen in unplausibler Größe (bezogen auf die Silhouette des im Bildhintergrund zu sehenden Pkw) erscheint. Dies hat mit der falschen Zuordnung der Kamera zur Fahrspur (falsche Brennweite) zu tun.

 

Rz. 19

Abbildung 1: Unsinnige Rahmeneinblendung infolge falscher Kamerazuordnung

 

Rz. 20

Ist das Einschaltprozedere erfolgreich abgelaufen, so hat der Messbeamte den Abstand des Messgerätes zur Fahrbahn anzugeben. Ebenfalls sollen sich im Messprotokoll Informationen dazu wiederfinden, wie breit die einzelnen Fahrspuren sind. Ferner ist die Aufstellhöhe des Messgerätes zu dokumentieren, wenngleich anzuführen ist, dass es zwingende Vorgaben bzgl. der Protokollierung der gerade genannten Daten nicht gibt. Sollten also diese Informationen fehlen, so ist die Protokollierung als dürftig zu bezeichnen, was auf eine vergleichsweise geringe Sorgfalt bei Einrichtung des Gerätes schließen lässt. Bzgl. der weiteren Angaben (Geschwindigkeitslimit/Verkehrszeichen in welcher Distanz etc.) gelten im Grunde genommen die gleichen Protokollierungsbedingungen wie bei allen anderen Messgeräten.

 

Rz. 21

Wie bereits weiter oben beschrieben, zeigt das Gerät nach erfolgreichem Ablauf der gesamten Selbsttests die sog. Einrichtgüte an, die Werte zwischen 1 und 9 annehmen kann. 9 ist die höchste Einrichtgüte – das Gerät ist dann optimal auf die gewählte Messstelle abgestimmt.

 

Rz. 22

Der Messbeamte kann dann auf seinem Bildschirm das jeweilige Tatfoto (Fotoposition) kurzzeitig erkennen. Stellt er hierbei fest, dass der Rahmen bzgl. der im nächsten Kapitel anzusprechenden Auswertekriterien z.B. zu hoch eingeblendet wird, so kann er das Gerät "passend" neigen oder bei zu tiefer Rahmenlage in die andere Richtung verdrehen.

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