Rz. 102

Die Aufstellung der stationären Messanlage "TraffiTowers" sowie die Erstinbetriebnahme darf nur vom Hersteller oder von den durch ihn ermächtigen Stellen vorgenommen werden.

 

Rz. 103

Der Messplatz des semistationären Außengehäuses unterliegt bestimmten Anforderungen, die detailliert in der zugehörigen Gebrauchsanweisung aufgeführt sind. So muss die Austrittshöhe des Laserfächers zwischen 0,6 m und 1,4 m über der Fahrbahn liegen. Dementsprechend darf die Fläche auf der die Semistation abgestellt wird, maximal 0,707 m unterhalb und maximal 0,093 m oberhalb der Fahrbahnoberfläche liegen.

Der Erfassungsbereich des Lasers muss frei von Hindernissen und der Fahrbahnverlauf konstant (keine Kuppen, Senken, Querneigungen) sein.

Die Positionierung der Semistation darf zu keiner Behinderung oder Gefährdung führen und die örtlichen Vorschriften sind zu beachten.

Bestimmt Einstellwerte des Messsystems müssen mit der Software "TraffiSite" ermittelt werden. Für jede SmartCamera-Software wird eine spezielle Version der Software bereitgestellt. Die Verwendung einer anderen Version kann zu falschen Einstellungen führen, die die Erfassung negativ beeinflussen kann.

Die Aufstellung der mobilen Messanlage muss so erfolgen, dass niemand behindert wird und der Erfassungsbereich des Messsystems nicht abgedeckt wird. Bei der Verwendung von mehreren Messsystemen muss mindestens eine Entfernung von 100 m zueinander vorliegen.

Die Ausrichtung der Anlage wird dann mittels Softwarebedienung realisiert.

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