Rz. 23

Nach Abschluss der Messung wird der komplette Falldatensatz von der jeweiligen Auswertebehörde geprüft. Diese haben als Beurteilungsmaßstab das sog. Tatfoto, auf dem sich der für die Fallbeurteilung wesentliche Auswerterahmen erkennen lässt. Je nach Auswertesoftware kann dieser eine unterschiedliche Form einnehmen (annähernd rechteckig bzw. mit abgeschrägter oberer Kante). Diese Auswertehilfe liegt in der Regel im Bereich der Fahrzeugfront oder bei abfließendem Verkehr am Fahrzeugheck.

Innerhalb dieses Rahmens müssen ein Vorderrad (bei Frontmessung) bzw. ein Hinterrad (bei Heckmessung) oder das Kennzeichen des gemessenen Fahrzeugs zumindest teilweise abgebildet sein. Die Unterseite des Rahmens muss sich unterhalb der Radaufstandspunkte des gemessenen Kfz befinden. Erfüllt das Tatfoto diese Kriterien nicht, ist die Messung seitens der auswertenden Behörden als Beweismittel zu verwerfen.

Weiterhin dürfen sich im gleichgerichteten Verkehr innerhalb der Auswerteschablone nicht zwei Fahrzeuge oder auch nur Bauteile derselben befinden.

 

Rz. 24

Ob eine Schrägfahrt eines Kfz tatsächlich vorliegt, lässt sich fotogrammetrisch bestimmen, wird nach Autorenansicht aber seitens der auswertenden Behörden quasi nie geprüft.

 

Rz. 25

Mit im Tatfoto erscheint (Abbildung 2, Rdn 26) auch eine Spurzuordnungsnummer, eine Fahrzeugklassifizierung (Pkw oder Lkw) und eben die Messrichtung.

Zusätzlich eingeblendet werden kann eine sog. Hilfslinie, die eine horizontale Ausdehnung von ca. 50 cm besitzen soll. Durch den optischen Vergleich mit dem Kfz-Kennzeichen lässt sich dann überschlägig bestimmen, ob eine Zuordnung zu diesem Kfz möglich ist oder nicht (Pfeil).

 

Rz. 26

Abbildung 2: Typisches Messfoto mit Hilfslinie (Pfeil)

 

Rz. 27

Bzgl. der in der Vergangenheit häufig diskutierten Höhe des Auswerterahmens (die Breite ist von der Gerätesoftware abhängig), gibt es unterschiedlichste Ansichten. Häufig wurde die Meinung vertreten, dass der Rahmen eine Höhe von 1 m besitzen soll, wobei etwa 85 cm auf dem Kfz abgebildet sein sollen und ca. 15 cm unterhalb der Radaufstandspunkte. In einem persönlichen Gespräch mit dem Gerätehersteller wurde mitgeteilt, dass dieses 1-m-Kriterium ohne technische Bedeutung ist, weshalb es auch letztlich in einer Erneuerung bzw. Erweiterung der Gebrauchsanweisung ersatzlos gestrichen wurde.

 

Rz. 28

Tatsächlich wird die eigentliche Messwertzone auch nicht durch diesen Rahmen verifiziert, breitet sich zum einem die Laserstrahlung nicht eckig aus, zum anderen signalisiert die Höhe der sog. Hilfslinie (mit einer Breite von ca. 50 cm) die Lage der Laserabtastung. Nicht selten ist zu beobachten, dass sich diese Hilfslinie oberhalb des sog. Auswerterahmens befindet, was nur bedeuten kann, dass der Hilfsrahmen lediglich den vom Messsystem bzw. dem Auswerteprogramm geschätzten Aufenthaltsort des Kfz wiedergibt.

 

Rz. 29

Die Abbildung 3, Rdn 30 zeigt exemplarisch die Lage eines Auswerterahmens in Bezug auf die tatsächlichen Laserscans, die sich aufgrund der o.g. Strahldivergenz in der frühesten Messposition 50 m vor dem Gerät noch in gewisser Weise mit dem Auswerterahmen überdecken, bei der 20-m-Position überhaupt nicht mehr. Der Auswerterahmen stellt also nicht die eigentliche Messzone dar, die Höhenlage der Hilfslinie liefert gem. Herstellerangaben den Hinweis darauf, wo das Kfz letztlich abgetastet wird.

 

Rz. 30

Abbildung 3: Lage der Laserscans in 50 und 20 m Distanz (Prinzipskizze)

 

Rz. 31

Darüber hinaus ist bei den mittlerweile modernisierten Softwareversionen 3.2.4. und 3.7.4 (Letztgenannte mit abgeschrägtem Auswerterahmen) die Möglichkeit gegeben, sog. interne Daten auszuwerten. Wohlgemerkt gelingt dies nur mit den gerade genannten Softwareversionen und nicht mit der leider immer noch eingesetzten Vorgängersoftwareversion 1.5.5. Hier sind keine Zusatzdaten aus den Falldateien auslesbar, weshalb diese Softwareversion nach Autorenansicht "ausgemustert" werden sollte. Man hat nämlich kein einziges verwertbares Kriterium, den bei diesen Geräten nicht auszuschließenden Stufenprofileffekt auszuklammern.

 

Rz. 32

Bei den Softwareversionen 3.2.4 und 3.7.4 lassen sich über entsprechende Auswertesoftwareversionen diverse Messparameter aufzeigen. Dies sind die Zeitpunkte und Entfernungen zum Messgerät bei erstmaliger und letztmaliger Erfassung des Kfz. Diese Daten werden in x- und in y-Richtung ausgegeben, sodass auch der seitliche Abstand zum Messgerät angezeigt wird. Darüber hinaus werden auch die Entfernungen in x-Richtung und die dazugehörigen Zeitpunkte der tatsächlichen Messzone wiedergegeben. Ferner wird noch die Fotoposition mit Zeitpunkt und Entfernung (xy-Koordinaten) angezeigt, sowie eine Angabe der Anzahl der berücksichtigten Messwerte. Bei all diesen Daten soll es sich um ungeeichte Angaben handeln, die, so die PTB, nicht für eine verlässliche Beurteilung des vorgeworfenen Geschwindigkeitswertes heranzuziehen seien.

 

Rz. 33

Hier kann man nach Autorenansicht durchaus anderer Meinung sein, sind zumindest die Werte der tatsächlichen...

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