Rz. 16

Nach hier vorliegenden Informationen erfolgt die Eichung der Messgeräte beim Hersteller selbst, weil nur diesem die hierfür erforderlichen technischen Gerätschaften zur Verfügung stünden. Aus technischer Sicht ist dies ein nicht unbedenklicher Zustand, werden letztlich die Aufgaben der abnehmenden Behörden dem Entwickler der Geräte (unkontrollierbar) übertragen.

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