Rz. 101

Die Kontrolle der im Betrieb befindlichen Geräte darf in Form einer Laborprüfung erfolgen. Dafür werden spezielle Prüfeinrichtungen und Software des Herstellers benötigt. Wie auch unter Rdn 16 dargestellt, ist dies aus technischer Sicht ein nicht unbedenklicher Zustand, da die Aufgaben der abnehmenden Behörden dem Entwickler der Geräte (unkontrollierbar) übertragen werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge