Rz. 84

Da dieses Messgerät von der ausführenden Technik her gesehen den Vorgängern F1 und M1 entspricht, kann davon ausgegangen werden, dass hier ähnliche Messfehler auftreten können. Daher wird auf Rdn 36–50 im Abschnitt zum PoliScan Speed (F1, M1) verwiesen, wo ausführlich auf technische Fehlermöglichkeiten eingegangen wird.

 

Rz. 85

Dabei muss allerdings angemerkt werden, dass aufgrund der neuen Softwareversion eine Auswertung bezüglich der gemessenen Geschwindigkeit nicht mehr möglich ist. Somit wurde hier dem Sachverständigen ein wichtiges Mittel entzogen, mit dem er eine Plausibilitätsprüfung des ermittelten Geschwindigkeitswertes durchführen konnte. Eine mögliche Fehleranfälligkeit des Messsystems, die in der Vergangenheit bei mehreren unterschiedlichen Messsystemen auftauchte, kann so nicht mehr nachvollzogen werden. Gerade in Anbetracht der festgestellten Stufenprofilmessung beim LEIVTEC XV3 ist diese Entwicklung durchaus sehr kritisch zu sehen.

 

Rz. 86

Auch wenn über die Löschung von Zeitstempeln innerhalb der Zusatzdaten eine direkte Berechnung des von der Messanlage erfassten Geschwindigkeitswertes nicht mehr möglich ist, kann zumindest über die Fotodokumentation eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden. Hierfür werden fotogrammetrische Methoden zur Winkel- und Abstandsbestimmung verwendet. Der so ermittelte Abstand des Betroffenenfahrzeuges kann dann mit der in den Zusatzdaten gespeicherten Fahrzeugposition verglichen werden. Über eine solche Methode ist der angezeigte Geschwindigkeitswert zumindest über ein Plausibilitätsverfahren zu überprüfen.

 

Rz. 87

Die Problematik des zugelassenen Entfernungsbereichs von 20 m bis 50 m hat sich bei dem FM1-Messgerät noch nicht ergeben.

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