Rz. 39

Versicherte Leistung ist bei einer Erwerbs-/Berufsunfunfähigkeits-Zusatzversicherung zunächst die vollständige Befreiung von der Verpflichtung zur weiteren Prämienzahlung für die gesamte Versicherung (Prämienbefreiung). Darüber hinaus kann die Zahlung einer Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsrente mitversichert werden.

 

Rz. 40

Im Bereich der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist der Umfang des Versicherungsschutzes je nach Versicherer sehr unterschiedlich. Eine zentrale Rolle spielen in diesem Zusammenhang die in den Versicherungsbedingungen festgelegte Definition der Berufsunfähigkeit und insbesondere die sog. Verweisklausel. Auf die Verweisung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit kann auch gänzlich verzichtet werden. Oftmals kommt es jedoch nur zu einem eingeschränkten oder berufsbezogenen Verzicht auf die Verweisung (hierzu auch in diesem Buch, siehe § 15 Rdn 1 ff.).

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