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Denkbar ist auch eine reine Erlebensfallversicherung. Bei dieser besteht eine Leistungspflicht des Versicherers nur, wenn die versicherte Person einen bestimmten Zeitpunkt erlebt. Verstirbt die versicherte Person vor diesem Zeitpunkt, wird keine Leistung fällig. Es handelt sich damit ebenfalls um eine Risikoversicherung. Die reine Erlebensfallversicherung besitzt keine praktische Relevanz.

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