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Bei der sog. Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) handelt es sich um eine besondere, steuerlich geförderte Rentenversicherung. Förderfähig sind Basisrenten, die den besonderen gesetzlichen Voraussetzungen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes für Basisrentenverträge (§§ 2, 2a AltZertG) erfüllen und nach § 5a AltZertG zertifiziert sind. Die Beiträge zu einem Basisrentenvertrag können als Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 b) EStG geltend gemacht werden. Bei der Rentenleistung aus Basisrentenverträgen erfolgt ein stufenweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung gemäß § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) EStG.

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