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Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines aus Investmentfonds bestehenden Anlagestocks. Die Höhe der Altersrente ergibt sich aus dem Fondsguthaben, also dem Wert der Fondsanteile, multipliziert mit einem sog. Rentenfaktor. Dieser Rentenfaktor gibt an, wie hoch die Altersrente bezogen auf ein bestimmtes Fondsguthaben ist, üblicherweise die Höhe der Rente je 10.000 EUR Fondsguthaben. Als Versicherungsleistung wird dementsprechend eine Erlebensfallleistung in unbestimmter Höhe vereinbart. Je nach Vertragsgestaltung hat der Versicherungsnehmer die Wahl zwischen unterschiedlichen Fonds oder der Aufteilung der sog. Anlageprämie auf mehrere Fonds (Prämiensplitting); eine Übertragung des Fondsguthabens auf andere Fonds bzw. Änderung des Prämiensplittings ist regelmäßig ebenfalls möglich.

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