Rz. 609
Werden alle Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gepfändet, so ist die Pfändung der Rechte aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei abhängig Beschäftigten nach wohl überwiegender und zutreffender Auffassung im Regelfall wegen § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht möglich.[1033] Berufsunfähigkeitsrenten sind danach grds. unpfändbar, das Vollstreckungsgericht kann die Pfändung jedoch nach § 850b Abs. 2 ZPO ausnahmsweise zulassen.[1034] Die Pfändung der Rechte und Ansprüche aus der Lebensversicherung ist unabhängig davon nach überwiegender Ansicht wirksam. Keinen Pfändungsschutz nach § 850b ZPO genießen hingegen Berufsunfähigkeitsrenten Selbstständiger.[1035]
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