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Bei der Riesterrente handelt es sich ebenfalls um eine besondere, staatlich geförderte Rentenversicherung. Förderfähig sind Riesterrenten, die die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes für Altersvorsorgeverträge (§§ 1, 2a AltZertG) erfüllen und nach § 5 AltZertG zertifiziert sind. Die staatliche Förderung erfolgt in Form einer staatlichen Zulage (§ 83 EStG). Daneben kommt eine steuerliche Förderung der Beiträge als Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG in Betracht. In der Auszahlungsphase unterliegen Riesterrenten im vollen Umfang der Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG).

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