Rz. 38

Bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages werden gegen weitere Prämienzahlung häufig Zusatzversicherungen eingeschlossen.

1. Erwerbs-/Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

 

Rz. 39

Versicherte Leistung ist bei einer Erwerbs-/Berufsunfunfähigkeits-Zusatzversicherung zunächst die vollständige Befreiung von der Verpflichtung zur weiteren Prämienzahlung für die gesamte Versicherung (Prämienbefreiung). Darüber hinaus kann die Zahlung einer Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsrente mitversichert werden.

 

Rz. 40

Im Bereich der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist der Umfang des Versicherungsschutzes je nach Versicherer sehr unterschiedlich. Eine zentrale Rolle spielen in diesem Zusammenhang die in den Versicherungsbedingungen festgelegte Definition der Berufsunfähigkeit und insbesondere die sog. Verweisklausel. Auf die Verweisung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit kann auch gänzlich verzichtet werden. Oftmals kommt es jedoch nur zu einem eingeschränkten oder berufsbezogenen Verzicht auf die Verweisung (hierzu auch in diesem Buch, siehe § 15 Rdn 1 ff.).

2. Unfalltod-Zusatzversicherung

 

Rz. 41

Zusätzlich zu der im Rahmen der Lebensversicherung vereinbarten Todesfallleistung wird bei der Unfalltod-Zusatzversicherung eine höhere Leistung (häufig: die doppelte Todesfallleistung) fällig, wenn die versicherte Person durch einen Unfall verstirbt. Die Lebensversicherung wird also mit einer Unfallversicherung kombiniert.

3. Pflegerenten-Zusatzversicherung

 

Rz. 42

Bei der Pflegerenten-Zusatzversicherung gewährt der Versicherer bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit während der Dauer der Versicherung sog. Pflegerenten; die Leistung und deren Höhe sind abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit.

4. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung

 

Rz. 43

Bei einer Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung zahlt der Versicherer eine Hinterbliebenenrente, wenn die mitversicherte Person zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person noch lebt. Mitversicherte Person ist dabei diejenige Person, an die nach dem Tod der versicherten Person die Hinterbliebenenrente gezahlt werden soll.

5. Dread-Disease-Zusatzversicherung

 

Rz. 44

Die Dread-Disease-Zusatzversicherung wird als Zusatzkomponente zu einer reinen Risikoversicherung bzw. zu einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung angeboten. Bei einer Dread-Disease-Zusatzversicherung wird die vereinbarte Versicherungsleistung alternativ zum Leistungsfall der Hauptversicherung ebenfalls fällig bei der Diagnose bestimmter schwerer Erkrankungen.[25] Je nach Vertragsgestaltung kann auch eine zusätzliche einmalige Summe fällig werden.

[25] GB BAV 1990, 62.

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