Rz. 204

Am 29.8.2014 wurde die novellierte Fassung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung nebst Ausbildungsrahmenplan ausgefertigt und am 11.9.2014 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die novellierte Ausbildungsordnung trat sodann für alle Ausbildungsverhältnisse in Kraft, die nach dem 1.8.2015 begründet worden sind.

 

Rz. 205

Die Ausbildung soll nunmehr handlungsorientiert erfolgen und es wird mehr Wert auf die Mandanten- und Beteiligtenbetreuung gelegt. Den Auszubildenden sollen da­bei Grundzüge des elektronischen Rechtsverkehrs und des Wirtschaftsrechts nähergebracht werden, zudem wird erstmalig die Anwendung von englischen Sprachkenntnissen gefordert.

 

Rz. 206

Dies hat zunächst erhebliche Auswirkung auf die berufsschulische Ausbildung. Die bisherigen klassischen Fächer Rechts- und Wirtschaftskunde, Verfahrensrecht, Kostenrecht, Rechnungswesen und Textverarbeitung gibt es so nicht mehr.

Vielmehr wird das Wissen in sogenannten Lernfeldern, die sich an Situationen aus dem beruflichen Alltag orientieren, vermittelt. Daneben werden neuerdings aber auch Softskills wie z.B. Beschwerde- und Zeitmanagement vermittelt.

 

Rz. 207

Die Lernfelder 1 bis 8 sind dabei für die angehenden ReFas, ReNos und NoFas identisch und vermitteln allgemeine Grundkenntnisse und Lerntechniken:

1. Ausbildungsjahr:

 
Lernfeld 1: Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren
Lernfeld 2: Arbeitsabläufe im Team organisieren
Lernfeld 3: Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden
Lernfeld 4: Ansprüche außergerichtlich geltend machen

2. Ausbildungsjahr (1. Halbjahr):

 
Lernfeld 5: Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen
Lernfeld 6: Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewerten
Lernfeld 7: Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen
Lernfeld 8: Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden

Ab Mitte des zweiten Ausbildungsjahres erfolgt dann bis zum Ende des dritten Ausbildungsjahres eine Spezialisierung in den einzelnen Ausbildungsberufen mit unterschiedlichen Schwerpunkten bei den ReFas, ReNos und NoFas. Exemplarischen wird im Folgenden den Unterschied zwischen ReFa und ReNo dargestellt:

 
  Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwalts-und Notarfach-angestellte
Lernfeld 9: Aufgaben im gerichtlichen Mahnverfahren selbstständig bearbeiten Dienstordnungs- und beurkundungsrechtliche Vorschriften anwenden
Lernfeld 10: Zivilrechtliches Mandat im erstinstanzlichen Verfahren bearbeiten Zivilrechtliche Zahlungsansprüche gerichtlich geltend machen

3. Ausbildungsjahr:

 
Lernfeld 11: Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten
Lernfeld 12: Vorgänge in der Zwangsvollstreckung bearbeiten (intensiv) (nur) Vorgänge in der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderung bearbeiten
Lernfeld 13: In familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten tätig werden Ehe- und Partnerschaftsverträge vorbereiten und abwickeln
Lernfeld 14: Besondere Verfahren bearbeiten Urkunden in erbrechtlichen Angelegenheiten bearbeiten
Lernfeld 15:   Liegenschaftliche Angelegenheiten vorbereiten und abwickeln
Lernfeld 16:   Erstanmeldungen im Handels- und Gesellschaftsrecht vorbereiten und abwickeln

Die klassischen Unterrichtsfächer wie Kostenrecht oder Verfahrensrecht wurden dabei "aufgebrochen" und wieder fallbezogen in den Lernfeldern zusammengeführt. So werden z.B. in einem Lernfeld die rechtlichen Grundlagen für eine außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen zusammen mit den jeweiligen Gebührenvorschriften (Beratungsgebühr, Geschäftsgebühr) unterrichtet.

Die Arbeitsabläufe im Lernfeld werden somit der Aktenbearbeitung im Kanzleialltag nachgebildet. Dies kann jedoch dazu führen, dass der Auszubildende teilweise nicht mehr den "roten Faden" im einzelnen Fach – z.B. im RVG – sieht. Hier muss evtl. von den Kanzleien nachgearbeitet werden.

 

Rz. 208

Die Ausbildung zur ReFa/ReNo erfolgt wie vorher auch – im dualen System – und nicht nur durch die Berufsschule. Es gilt dabei das Prinzip, dass die Berufsschule die fachtheoretische und der Betrieb/die Kanzlei die fachpraktische Ausbildung übernimmt, wobei es in unserem Beruf auch in der Vergangenheit häufig zu Überschneidungen kam.

Es hat sich jedoch der Ausbildungsansatz bewährt, dass die kanzleiinterne Ausbildung mit der berufsschulischen Ausbildung korrespondiert. Von daher sind ggf. kanzleiinterne Ausbildungspläne an die neuen Lernfächer anzupassen.

Mit der Novellierung sind jedoch auch bisherige schulische Ausbildungsinhalte ersatzlos weggefallen. Neben den Grundzügen des Bußgeld- und des Strafrechts ist dies vor allem die Textverarbeitung, die kein eigenständiges Prüfungsfach mehr ist. In der Berufsschule werden nun die Grundzüge des elektronischen Rechtsverkehrs unterrichtet sowie rudimentär die Formatierung von Schriftsätzen nach DIN-Norm. Sollte eine Kanzlei auf schnelles "Maschineschreiben" weiterhin wert legen, so müsste ein eigener Kurs in der Kanzlei angeboten werden oder extern organisiert werden.

Nach der Novellie...

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