Rz. 126

Um den individuellen ehebedingten Nachteil festzustellen, muss eine hypothetische Erwerbsbiographie der Unterhaltsberechtigten erstellt werden. Es muss also konkret dargelegt werden, wie die berufliche Entwicklung der Unterhaltsberechtigten in einem fiktiven Leben als ledige und kinderlose Erwerbstätige verlaufen wäre.

 

Rz. 127

 

Praxistipp:

Abzustellen ist auf das – fiktive – Leben einer erwerbstätigen, ledigen Frau. Die Ehe mit ihren konkreten Lebensumständen muss dagegen weggedacht werden.
Damit spielt hier auch der eheliche Lebensstandard, der vom höheren Einkommen des Ehemannes abgeleitet ist, keine Rolle!
Der Unterhaltsanspruch der kranken Ehefrau gewährt ihr daher nur den Lebensstandard einer kranken ledigen Frau, sichert aber nicht den Standard einer geschiedenen gesunden Frau!
Beim Krankheitsunterhalt kann folglich nur auf das Einkommen abgestellt werden, das die Unterhaltsberechtigte ohne die Ehe und Kindererziehung im Falle ihrer Krankheit zur Verfügung hätte.[159]
Ihr Bedarf entspricht der – fiktiven – Erwerbsunfähigkeitsrente, die sie bei ununterbrochener Erwerbstätigkeit aufgrund ihrer erkrankungsbedingten Erwerbsunfähigkeit erzielen würde.
Auch im Rahmen des Altersunterhalts bestimmt sich der Maßstab des angemessenen Lebensbedarfs, der nach § 1578b BGB regelmäßig die Grenze für die Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts bildet, nach dem Einkommen, das der unterhaltsberechtigte Ehegatte ohne die Ehe und Kindererziehung aus eigenen Einkünften zur Verfügung hätte.[160]
Ist der Unterhaltsberechtigte bereits Rentner, kann lediglich auf das Renteneinkommen aus einer solchen Erwerbstätigkeit abgestellt werden, wobei von der tatsächlichen Rente nach durchgeführtem Versorgungsausgleich auszugehen ist.[161]
[160] BGH NJW 2010, 3097 = FamRZ 2010, 1633 mit Anm. Borth.
[161] BGH NJW 2011, 1807 mit Anm. Born = FamRZ 2011, 875 = FuR 2011, 390.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge