Rz. 280

Umstritten ist, ob durch freiwillige Zahlungen des Unterhaltspflichtigen in Kenntnis des Verwirkungsgrundes die Berufung auf die Verwirkung verhindert wird[463] oder nicht.[464]

[463] So OLG Braunschweig FamRZ 2008, 999 = FuR 2008, 514.
[464] So OLG Karlsruhe FF 2009, 35 = FamRZ 2009, 351 = FuR 2009, 283.

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