Rz. 10

Die Leistungen der Rechtsschutzversicherer im Verkehrsbereich sind in § 21 Abs. 4 ARB 2010 und § 22 Abs. 3 ARB 2008 identisch. Der Versicherungsschutz umfasst:

Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2a)
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2d)
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2e)
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (§ 2g)
Straf-Rechtsschutz (§ 2i)
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2j).

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