Rz. 8
Bedarfsbestimmendes Einkommen des M: 2.193,50 – 219 EUR = 1.974,50 EUR
Bedarfsbestimmendes Einkommen F1: 500 – 50 EUR = 450 EUR
Gesamtbedarf: 2.424,50 EUR (1.974,50 + 450 EUR)
Bedarf von F1: ½ von 2.424,50 EUR = 1.212 EUR
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