I. Grundsätzliches Vorgehen
Rz. 113
Wie gesagt, wird der Unternehmenswert beim Ertragswertverfahren durch Diskontierung der den Unternehmenseignern künftig zufließenden finanziellen Überschüsse ermittelt. Diese werden aus den für die Zukunft geplanten Jahresergebnissen abgeleitet. Ob die zugrunde liegenden Planungsrechnungen nach handelsrechtlichen oder nach anderen Vorschriften (IFRS, US GAAP) aufgestellt sind, spielt keine Rolle.
II. Ermittlung der Ertragsüberschüsse aus dem betriebsnotwendigen Vermögen
1. Bereinigung der Vergangenheitserfolgsrechnung
Rz. 114
Die Basis für die Prognose der zukünftigen Erträge bildet regelmäßig eine bereinigte Erfolgsrechnung für die zurückliegenden Jahre (siehe Rdn 83 ff.). Hierbei sind insbesondere folgende Ergebniskorrekturen vorzunehmen:
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Eliminierung der Aufwendungen und Erträge des nicht betriebsnotwendigen Vermögens; |
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Bereinigungen, die zur Ermittlung eines periodengerechten Erfolgsausweises erforderlich sind; |
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Bereinigungen zum Ausgleich ausgeübter Bilanzierungswahlrechte; |
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Bereinigung um personenbezogene und andere spezifische Erfolgsfaktoren, z.B.
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Ansatz eines angemessenen Unternehmerlohns |
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Bereinigung von Aufwendungen/Erträgen, die der privaten Sphäre zuzuordnen sind |
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Bereinigung nicht marktgerechter Konditionen, die aus dem Konzernverbund oder durch nahestehende Personen; |
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Erfassung von Folgeänderungen aus diesen Ergebniskorrekturen. |
2. Planung der Aufwendungen und Erträge
Rz. 115
Die Darstellung der bereinigten Vergangenheitsergebnisse erfolgt in der Regel in Form einer Gewinn- und Verlustrechnung. Daher erscheint es sinnvoll, auch die künftigen finanziellen Überschüsse ausgehend von den Aufwands- und Ertragsplanungen für verschiedene Planungsphasen zu prognostizieren und in derselben Form abzubilden.
Rz. 116
Für die Schätzung der zukünftigen Erträge bilden die erwarteten Umsatzerlöse meist eine der wichtigsten Komponenten. Soweit für deren Prognose auf die betriebliche Umsatzplanung des Unternehmens selbst zurückgegriffen wird, ist zu prüfen bzw. sicherzustellen, dass diese auch mit den konkret voraussehbaren allgemeinen oder branchenbezogenen konjunkturellen Entwicklungen im Einklang steht und diese auch bei den geplanten Absatzmengen und den hierfür zu erzielenden Erlösen berücksichtigt sind.
Rz. 117
Die Umsatzplanung beeinflusst auch die Prognose der zukünftigen Aufwendungen. Denn insbesondere die Faktoren Materialaufwand (Einsatz von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Bezug von Handelswaren und Fremdleistungen) und Personalaufwand (Fertigungslöhne, Gehälter etc.) hängen unmittelbar von der Entwicklung der Absatzmengen ab. Außerdem muss hinterfragt werden, ob für die Zukunft mit einer konstanten Kosten-Erlös-Relation, also mit gleichlaufenden Preisentwicklungen auf dem Beschaffungs- und dem Absatzmarkt, gerechnet werden kann, oder ob in diesem Bereich Änderungen zu erwarten sind.
Bei den Personalaufwendungen sind auch evtl. bestehende Pensionsverpflichtungen und die sich hieraus ergebenden Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen zu berücksichtigen.
Rz. 118
Das zu bewertende Unternehmen kann nur dann dauerhaft Erträge erwirtschaften, wenn Maschinen und sonstige Arbeitsmittel gepflegt und auf dem neuesten Stand gehalten werden. Vor diesem Hintergrund müssen auch Aufwendungen für die Instandhaltung sowie Abschreibungen und Reinvestitionen in der Planung berücksichtigt werden. Für die fernere Zukunft sollte eine Investitionsplanung zugrunde gelegt werden, die zwischen Ersatzinvestitionen (gleiche, neue Anlage), Rationalisierungsinvestitionen (technisch verbesserte, neue Anlage) und Erweiterungsinvestitionen (zusätzliche Anlagen) unterscheidet. Zu den zu berücksichtigenden Investitionen gehören auch solche in Umweltschutzmaßnahmen, in den Sozialbereich oder in die Verwaltung.
Rz. 119
Schließlich sind auch die sonstigen Aufwendungen zu planen. Hier kommt vor allem der Dotierung der zur Abdeckung aller mit dem Betrieb verbundenen Risiken erforderlichen Rückstellungen besondere Bedeutung zu. Im Rahmen der Unternehmensbewertung wird die aus den Erfahrungen der Vergangenheit abzuleitende zu erwartende Inanspruchnahme angesetzt.
3. Finanzplanung und Zinsprognose
Rz. 120
Ausschüttungen an die Anteilseigner setzen regelmäßig nicht nur Erträge, sondern auch Liquidität voraus. Das Volumen der für Ausschüttungen an die Unternehmenseigener zur Verfügung stehenden Überschüsse hängt im Übrigen auch von der zukünftigen Entwicklung der Zinsaufwendungen und -erträge ab. Daher muss auch das Zinsergebnis geplant bzw. prognostiziert werden.
Rz. 121
Die Finanz- und Zinsplanung wird in der Praxis u.a. dadurch zu einer anspruchsvollen Aufgabe, dass jeder zusätzliche (also von der Planung abweichende) Finanzbedarf oder -überschuss unmittelbar die Aufnahme oder Rückzahlung von Fremdmitteln zur Folge hat oder eine Veränderung der Aktivseite der Bil...