A. Urkundseingang und Sachstand
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Die Erschienenen ließen folgenden
B. Verschmelzungsvertrag
zwischen
der A-Partnerschaft als Überträgerin mit Sitz in X
und
der B-Partnerschaft als Übernehmerin mit Sitz in Y
beurkunden und erklärten, handelnd wie angegeben:
§ 1 Vermögensübertragung
Die A-Partnerschaft überträgt ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung auf die B-Partnerschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme. Zum Ausgleich räumt die B-Partnerschaft den Partnern der A-Partnerschaft Anteile ein.
§ 2 Angabe der neuen Partner nach § 45b UmwG
An der übertragenden Partnerschaft sind folgende Personen beteiligt, die folgende Berufe in der übernehmenden Partnerschaft ausüben:
Herr X (Vor-, Nachname, Wohnort), ausgeübter Beruf _________________________
Herr Y (Vor-, Nachname, Wohnort), ausgeübter Beruf _________________________
§ 3 Gegenleistung
(1) Die B-Partnerschaft räumt den Partnern der A-Partnerschaft als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens Anteile ein, und zwar
dem Partner X einen festen Kapitalanteil i.H.v. _________________________ EUR,
dem Partner Y einen festen Kapitalanteil i.H.v. _________________________ EUR.
Die Beteiligungen werden kostenfrei und mit Gewinnberechtigung ab _________________________ gewährt.
(2) Die Kapitalanteile der bisherigen Partner der B-Partnerschaft bleiben unverändert.
(3) Das Umtauschverhältnis der Beteiligungen beträgt _________________________
§ 4 Bilanzstichtag
(Anm.: Um die 8-Monatsfrist des § 17 Abs. 2 Satz 4 UmwG zu entschärfen, wird teilweise auch ein variabler Stichtag empfohlen. Die Zulässigkeit ist aber str., s. Erläuterungen zu Stichtagen Rdn 111)
Der Verschmelzung wird die mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers _________________________ in _________________________ versehene Bilanz der A-Partnerschaft zum _________________________ als Schlussbilanz zugrunde gelegt.
§ 5 Verschmelzungsstichtag
Die Übernahme des Vermögens der A-Partnerschaft erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des 31.12._________________________. Vom 01.01._________________________ an gelten alle Handlungen und Geschäfte der A-Partnerschaft als für Rechnung der B-Partnerschaft vorgenommen.
§ 6 Besondere Rechte
Besondere Rechte im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG bestehen bei der B-Partnerschaft nicht. Einzelnen Partnern werden im Rahmen der Verschmelzung keine besonderen Rechte gewährt.
§ 7 Besondere Vorteile
(Anm.: Eine Negativerklärung ist weder für Angaben nach Abs. 1 Nr. 7 noch nach Nr. 8 erforderlich: OLG Frankfurt am Main, 4.4.2011 – 20 W 466/10, BeckRS 2011, 22550 = ZIP 2011, 2408.)
Besondere Vorteile im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG werden weder einem Mitglied eines Vertretungs- oder Aufsichtsorgans der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, einem Partner noch dem Abschlussprüfer oder dem Verschmelzungsprüfer gewährt.
§ 8 Folgen der Verschmelzung für Arbeitnehmer und ihre Vertretungen
Für die Arbeitnehmer der Gesellschaften und ihre Betriebsräte ergeben sich folgende Auswirkungen: _________________________
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: _________________________
§ 9 Bedingungen
Der Verschmelzungsvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die formgerechten Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Partnerschaften bis zum _________________________ vorliegen (Anm.: Alternativ kann auch ein Rücktrittsrecht für beide Gesellschaften geregelt werden).
§ 10 Kosten, Abschriften
Die durch diesen Vertrag und seiner Durchführung bei beiden Partnerschaften entstehenden Kosten trägt die B-Partnerschaft. Sollte die Verschmelzung nicht wirksam werden, tragen die Kosten dieses Vertrages die Gesellschaften zu gleichen Teilen; alle übrigen Kosten trägt die jeweils betroffene Gesellschaft allein.
Abschriften dieser Urkunde erhalten _________________________
§ 11 Salvatorische Klausel
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C. Vollzugsvollmacht/Hinweise/Belehrungen
_________________________, den _________________________
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(Unterschriften)
Diese Niederschrift nebst der Anlage wurde den Erschienenen vom Notar vorgelesen, von ihnen genehmigt und von ihnen und dem Notar eigenhändig, wie folgt, unterschrieben:
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