a) Rechtliche Grundlagen
Rz. 138
Zur Beweissicherung kann der Nacherbe gem. § 2122 S. 2 BGB den Zustand der zur Erbschaft gehörenden Sachen, einschließlich der Surrogate (§ 2111 BGB), durch einen oder mehrere Sachverständige feststellen lassen. Der Nacherbe kann die Feststellung mehrfach verlangen, als Schranke sind das Schikaneverbot (§ 226 BGB) und rechtsmissbräuchliches Verhalten (§ 242 BGB) zu beachten.
Eine Befreiung des Vorerben von dieser Verpflichtung ist nicht möglich, vgl. § 2136 BGB.
Das Feststellungsverlangen kann sich auf einzelne Sachen beschränken, nicht aber ausschließlich auf den Wert der Nachlassgegenstände. Da Ziel des Anspruchs nicht die Wertermittlung, sondern die Feststellung des tatsächlichen Zustands der Erbschaft ist, scheiden Rechte als Gegenstand der Feststellung aus. Der Nacherbe hat aus § 2122 BGB auch keinen Anspruch auf Vorlage einer Bilanz.
Rz. 139
Der Anspruch des Nacherben auf Feststellung des Zustands der Nachlassgegenstände besteht nur bis zum Eintritt des Nacherbfalls.
b) Verfahren und Kosten
Rz. 140
Zuständigkeit: Es handelt sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, § 410 Nr. 2 FamFG. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die Sache befindet, § 411 Abs. 2 S. 1 FamFG. Durch ausdrückliche Vereinbarung der Beteiligten kann auch die Zuständigkeit eines anderen Amtsgerichts begründet werden, § 411 Abs. 2 S. 2 FamFG.
Rz. 141
Vorlageanspruch: Der Vorerbe ist gem. § 809 BGB verpflichtet, die zum Nachlass gehörenden Sachen dem vom Gericht bestellten Sachverständigen vorzulegen bzw. deren Besichtigung zu gestatten.
Der Vorlageanspruch kann auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.
Die Zwangsvollstreckung des Vorlageanspruchs richtet sich nach § 883 ZPO, wird also wie bei einem Herausgabeanspruch durchgeführt, obwohl es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt.
Rz. 142
Kosten: Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller, hier also der Nacherbe.
Zur Höhe der Gerichtskosten: § 34 i.V.m. KV 15212 GNotKG.
c) Muster: Aufforderung an den Vorerben zur Feststellung des Zustands zum Nachlass gehörender Sachen
Rz. 143
Muster 14.20: Aufforderung an den Vorerben zur Feststellung des Zustands zum Nachlass gehörender Sachen
Muster 14.20: Aufforderung an den Vorerben zur Feststellung des Zustands zum Nachlass gehörender Sachen
An
Frau _________________________
Hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung von _________________________ und _________________________ – Ihrer Söhne – an. Eine entsprechende Vollmacht ist beigefügt.
Wie Sie wissen, sind meine Mandanten Nacherben Ihrer am _________________________ verstorbenen Mutter _________________________. Sie selbst sind als Vorerbin eingesetzt.
Als Vorerbin sind Sie gem. § 2122 S. 2 BGB verpflichtet, auf Verlangen der Nacherben den Zustand der zur Vorerbschaft gehörenden Sachen durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen.
Meine Mandanten bestehen darauf, dass zur Beweissicherung – und damit auch zur Vermeidung von späterem Streit – entsprechende Feststellungen getroffen werden. Sie sind jedoch bereit, die Feststellung auf das Einfamilienhaus in der _________________________-Straße in _________________________ sowie die Sammlung von Oldtimer-Fahrzeugen, die in _________________________ untergestellt ist, zu beschränken. Als Sachverständige schlage ich Ihnen für das Gebäude Herrn _________________________ und für die Oldtimer-Fahrzeuge Herrn _________________________ vor. Beide Herren sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Sollten Sie mit dieser Vorgehensweise einverstanden sein, bitte ich Sie, bis spätestens _________________________ Ihr Einverständnis zur Beauftragung der Sachverständigen zu erklären. Andernfalls werde ich im Auftrag meines Mandanten gerichtliche Schritte einleiten.
(Rechtsanwalt)
d) Muster: Antrag auf Feststellung des Zustands zum Nachlass gehörender Gegenstände
Rz. 144
Muster 14.21: Antrag auf Feststellung des Zustands zum Nachlass gehörender Gegenstände
Muster 14.21: Antrag auf Feststellung des Zustands zum Nachlass gehörender Gegenstände
An das
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
_________________________
Az. _________________________
Antrag auf Feststellung des Zustands der zum Nachlass gehörenden Sachen
Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung der Herren _________________________ und _________________________ an.
In ihrem Namen beantrage ich in der Nachlasssache _________________________ die Feststellung des Zustands der zum Nachlass gehörenden Sachen.
Begründung:
Die Erblasserin, Frau _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, ist am _________________________ gestorben. Das Nachlassgericht hat am _________________________ unter Az. _________________________ das notarielle Testament der ...